Frage an Hans-Christian Ströbele von Gewert B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Ströbele,
halten Sie es für richtig, dass man an einem deutschen Gymnasium eine Teilnehmerin an der Abiturprüfung (mündliche Prüfung) an einem Vorzeichen in katholischer Religion scheitern lässt?
Sachverhalt:
Meine Tochter hat folgenden Schulweg hinter sich:
Grundschule ( Empfehlung der Grundschullehrerin : Montessori Hauptschule ( keine Empfehlung für eine Realschule )
Mit viel Wohlwollen der Entscheiderin Realschule ( Schönstätt) Notendurchschnitt 2,3.
katholisches Gymnasium in Trägerschaft der Oblaten
3 Jahre Gymnasium Zulassung zur Abiturprüfung. im vierten Abiturfach werden ihr über die mündliche Prüfung 20 Punkte vorenthalten. Sie erhält in der Prüfung eine 4-, vorzensiert war sie mit 3.
Sie kommt in die mündliche Prüfung in Deutsch und erhält eine 2
Sie kommt in die mündliche Prüfung und erhält eine 3
In Mathematik erhält sie wie erwartet eine 5.
Wir legen Widerspruch ein bei der Bezirksregierung Münster. Dem Widerspruch wird stattgegeben auch scheinbar mit Hilfe der Bundesregierung (Frau Schavan).
Die mündliche Prüfung wird im Fach Religion wiederholt mit dem gleichen Lehrer. Ergebnis wiederum 4-. Mit einer 4+ hätte Sie das Abitur erreicht. Ihr Notendurchschnitt beträgt 3,2. In Russisch hat sie sogar eine 2.
Warum läßt man ernsthaft einen jungen Menschen so scheitern und verbaut ihr die Zukunft. Sie will eigentlich Deutsch, Englisch und Religion studieren.
Eine Petition vor dem Landtag bescheinigt eine angemessene korrekte Prüfung. Die Entscheidung über den erneuten Widerspruch bei der gleichen Bezirksregierung ist seit dem 22.10.2008 in Bearbeitung.
Ich selber bin stellvertretender Prüfungsausschussvorsitzender bei der IHK (ehrenamtlich) und wir lassen in der Regel den Kernsatz " in dubio pro reo" gelten.
Können Sie uns helfen?
mit feundlichen Grüßen
B. Gewert
Sehr geehrter Herr Gewert.
Wie Ihnen sicher auch bekannt ist, ist Kultur- und Schulpolitik allein Sache der Bundesländer. Der Bund hat in diesem Bereich keine Kompetenzen.
Als Bundestagsabgeordneter habe ich keine Möglichkeit, Abiturentscheidungen der Schulbehörden zu überprüfen, zu beeinflussen oder gar zu korrigieren, zumal ich die heute gültigen rechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen für die Abiturprüfung und deren Bestehen nicht kenne.
Ich kann darüber hinaus nicht beurteilen, ob ihm konkreten Fall Ihrer Tochter für den Mißerfolg bei der Abtiturprüfung die Note 4- maßgeblich gewesen ist. Ich vermute, dies war eher die Note 5 in Mathematik, denn die Note 4- heißt doch, daß die Leistung ausreichend war, wenn auch nur knapp.
Völlig unabhändig von dem Einzelfall Ihrer Tochter, den zu beurteilen, mir die notwenigen Kenntnisse fehlen, halte ich es aber nicht für richtig, daß für das Bestehen der Reifeprüfung in Deutschland die Note für Religion allein entscheidend ist.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele