Frage an Hans-Christian Ströbele von Markus M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
bezogen auf die EU-Konvention gegen Abgeordneten-Korruption habe ich die Frage, inwiefern nachfolgende Tätigkeiten von Abgeordneten als Korruption zu beurteilen sind. Wenn ein Abgeordneter als Aufsichtsratsmitglied, als Berater oder sonst wie für verschiedene Unternehmen tätig ist, daraus seinen Hauptanteil an Einnahmen generiert, d.h. seine politische Arbeit eher darin zu sehen ist, die Interessen der jeweiligen Unternehmen zu vetreten (Lobbyist), darüber hinaus sich dafür einsetzt, die von diesen Unternehmen vorgefertigten Gesetze, Verordnungen usw. bis zur Verabschiedung voran zu bringen, sich gleichzeitig zum Wohle / zum Vorteil der jeweiligen Unternehmen z.B. gegen Mindestlohnregelungen etc. ausspricht, Verwandte, Bekannte etc. von den betreffenden Unternehmen / Tochtergesellschaften etc. Berater-, Arbeits- und sonstige -verträge erhalten.....
Gilt dies im Sinne eines noch zu verabschiedenden Gesetzes überhaupt als Korruption? Wie viele Volksvertreter / Politiker würden, wenn diese Tätigkeiten nicht gesetzkonform wären, verurteilt werden müssen bzw. würden ihr Mandat abgeben müssen? Hätten wir dann noch genügend Politiker / Abgeordnete / Minister...., um Länder und Bund zu "regieren"???
MfG
Maus