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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helga R. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Helga R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

ich habe nur eine kurze, wichtige Frage:
warum hat Deutschland die EU-Konvention gegen Abgeordneten-Korruption noch nicht unterzeichnet?

Gruß
H.Robinson

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Robinson.

Unter Rot/Grün hatte die Justozministerin die UN-Konvention gegen Korruption trotz Bedenken mehrerer Bundestagsabgeordneter unterzeichnet. Damit wurde die Selbstverpflichtung auch Deutschlands neben vielen anderen Staaten gegenüber der internationalen Gemeinschaft eingegangen, die Abgeordnetenbestechung weitreichen unter Strafe zu stellen.
Die Ratifizierung steht noch aus und ist überfällig.
Über die Gründe kann ich nur spekulieren, weil die Grünen der Regierungskoalition nicht mehr angehören und ich deshalb an den Beratungen nicht mehr beteiligt bin.
Entsprechendes gilt für EU-Intitativen zur Strafbarkeit vob Abgeordnetenbestechung.
Die Bundestagsfraktion von Bünnis 90/Die Grünen hat nach mehreren vergeblichen Versuchen, die Fraktionen der großen Koalition zum Handeln, also zur Vorlage eines Gesetzentwurfs, zu bewegen, einen fertigen eigenen Gesezentwurf in den Bundestag eingebracht, der in erster Lesung auch schon behandelt wurde. Dieser Entwurf berücksichtigt auch den damaligen Stand der Diskussion zur Strafbarkeit der Bestechung von Abgeordneten und dazu seinerzeit gemachte Vorschläge aus der SPD-Fraktion. Trotzdem steht nach der Debatte zu befürchten, daß der Gesetzentwurf, der eine ausgewogene Regelung für die Strafbarkeit der Bestechung enthält, mit den Stimmen der großen Koalition und wohl auch der FDP abgelehnt wird. Schon die übliche öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf stieß auf Probleme. Die Abgeordneten befürchten, daß sie allzu schnell und möglicherweise auch zu unrecht staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgesetzt werden könnten. Von anderen Staaten fordern wir allerdings good government und eine konsequente Bekämpfung der Korruption mittels weitgehender gesetzlicher Regelunge gerade auch für Abgeordnete.
Wir werden den Gesetzentwurf aber noch in dieser Legislaturperiode zur Abstimmung in 2. und 3. Lesung stellen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele