Frage an Hans-Christian Ströbele von Esma K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Hans-Christian Ströbele,
beim Ehegattennachzug gibt es ja Ausnahmefälle z.B. wenn
- der nachziehende Ehegatte einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation hat oder bei ihm ausnahmsweise aus anderen Gründen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht;
Mein Mann ist Herrenfriseur und hat auch einen Meisterbrief in diesem Beruf. Zudem besucht er eine Schule bei dem er am Ende ein Abschluss als Frisuerausbilder bekommt.
Gehört das auch zu dem Ausnahmefall ??
Bin selbst deutsche Staatsangehörige.
Danke für die Antwort
Sehr geehrte Frau Karagöz.
Zunächst gratuliere ich Ihrem Ehemann zu dem erfolgreichen Abschluß seiner Berufsausbildung. Damit sollte eine wichtige Voraussetzung für Familiennachzug und die Integration geschaffen sein. Die Erlangung eines Meisterbriefs ist kein Hochschulabschluß. Aber als Grundlage für eine verbesserte Möglichkeit der Integration müßte er von vergleichbar gleichrangiger Qualität sein. Allerdings kenne ich die Rechtsprechung dazu nicht näher. Ich werde versuchen, diese in Erfahrung zu bringen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele