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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Juergen S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Juergen S. bezüglich Recht

Sehr verehrter Herr Dr. Stroebele,

hat der Verfassungsschutz noch eine Existenzberechtigung? Der MAD oder BND mag ja noch einen Sinn ergeben, aber die Ueberwachung von politisch Andersdenkenden im Innern?Wurden nicht sogar die GRUENEN/ ALTERNATIVEN LISTEN anfangs von der Bewachungswut erfasst?Ist die Kontrolle ausreichend? Ist die Auskunftspflicht ausreichend?Gibt es nicht eine Alternative zum BfV in unserem Rechtsstaat?

MfG
Juergen Schoefer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schoefer.

Sie haben recht. Auch auf grünen Veranstaltungen hatte früher der Verfassungsschutz schon mal beobachtet. Das Bundesamt hatte noch mehr getan, nämlich etwa Dossiers über den grünen Wahlbewerber Schily angefertigt und einem CDU-Abgeordneten für Wahlkampfzwecke zur Verfügung gestellt. An der Aufklärung dieser und anderer Sachverhalte in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuß des Deutschend Bundestages war ich 1986 beteiligt.

Eine ausreichende Kontrolle dieses und der anderen deutschen Geheimdienste ist derzeit nicht möglich. Das habe ich als Mitglied des zuständigen Gremiums und des Untersuchungsausschusses des Bundestages immer wieder festgestellt. Die Auskunftspflicht der Geheimdienste ist nicht ausreichend konkret im Gesetz festgelegt. Deshalb hat die bündnisgrüne Fraktion Vorschläge für eine bessere Kontrolle gemacht und wird einen entsprechenden Gesetzentwurf in den nächsten Wochen vorlegen.

Eine staatliche Stelle, die Nachrichten über verfassungsfeindliche Parteien oder Organisationen beschafft und Regierung und Politiker zur Verfügung stellt, ist sinnvoll. Aber ob dafür ein Geheimdienst wie der existierende notwendig, geeignet und richtig ist, scheint mir zweifelhaft. Offener und durchschaubarer arbeitende Alternativen unter wirksamer parlamentarischer Kontrolle halte ich für möglich und besser.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele