Frage an Hans-Christian Ströbele von Christos T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Ströbele,
ich bin in Deutschland als Kind griechischer Einwanderer geboren und habe die Staatsangehörigkeit deutsch mittlerweile.
Zu dem deutschenPasswesen bekomme ich durch die Kommune keine aussagefähigen Hinweise.
Ich wollte wissen, ob man sich einen provisorischen Personenausweis selbst erstellen kann und zwar, wenn ich wie in meinem Fall nicht die mittelbare Staatsbürgerschaft des DR haben kann und zweitens, wenn jemand durch Nachweis einer Staatsbürgerschaftsurkunde als Deutscher nach dem RuStag ist.
Diese Staatsbürgerschaftsurkunde ist ferner der Nachweis, die Reichsbürgerschaft zu besitzen.(Das ist wichtig, wenn ein Deutscher in asiatischen Ländern heiraten will)
Nur steht auf der STBU meines Mannes (Ich bin nicht hetro, aber verheiratet) nichts mehr vom Deutschen Reich drauf, obwohl ältere Versionen das hatten. Zusatzfrage, warum wurde das geändert und warum dürfen dienstliche Schreiben ohne Unterschrift gültig sein?
Mit freundl. Grüssen, Christos Tanasis
Sehr geehrter Herr Tanasis.
Eine gesetzlich zugelassene Möglichkeit, sich selbst einen provisorischen Personalausweis erstellen zu können, ist mir nicht bekannt. Ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee gekommen sind, daß dies möglich sein soll. Einen deutschen Paß und Personalausweis stellen in Deutschland die Behörden aus. Im Ausland haben diese Befugnis auch die deurtschen Auslandsvertretungen, wie insbesondere die Konsulate.
Allein die deutschen Behörden verleihen die deutsche Staatsbürgerschaft oder stellen diese fest.
Das Deutsche Reich existiert nicht mehr, deshalb kann es auf amtlichen Urkunden nicht mehr auftauchen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele