Frage an Hans-Christian Ströbele von Joachim P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Meine Antwort und Frage:
Lieber Herr Ströbele,
vielen Dank für Ihre umgehende Antwort auf meine Frage vom 07.01.09, auch wenn mich Ihre Antwort „......der Deutsche Bundestag hat sich selbst von seinem Haushaltsrecht abgemeldet...“ einigermaßen erschüttert findet.
Deshalb meine Nachfrage:
„ist das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages nicht ein unveräußerliches Recht gemäß Geist und Inhalt der entsprechenden Artikel, Paragraphen unseres Grundgesetzes?
Verhält sich der Deutsche Bundestag in seiner Mehrheit bei der Entscheidung zugunsten der Aussetzung seines Haushaltskontrollrechtes entgegen dem Willen seiner Minderheit verfassungsfern?
Wenn ja!
Wer ist befugt, in einem solchen Falle, Verfassungsbeschwerde, gar Verfassungsklage gegen die Mehrheitsentscheidung in diesem verfassungswidrigen Fall zu führen?“
tschüss
Joachim Petrick
Sehr geehrter Herr Petrick.
Das sehe ich ähnlich wie Sie.
Das Haushaltsrecht gehört zu den wichtigsten und grundlegenden Rechten des Parlaments und der Parlamentarierer. Das ist spätestens seit der Revolution der Vereinigten Staaten von Amerika gegen die britische Krone anerkannt.
Die grüne Fraktion hat gegen die Selbstentrechtung oder auch Selbstentmachtung des Bundestags gestimmt.
Ich beobachte die Praxis bei der Anwendung dieses Gesetzes, also bei der Ausreichung der staatlichen Milliardenhilfen an Banken und Großunternehmen sowie die Informationspolitik der Bundesregierung und die Parlamentsbeteiligung daran. Ich werde auch immer wieder Fragen an die Bundesregierung stellen.
Dann werde ich prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht angerufen werden soll und wer dazu befugt ist eine Fraktion oder jeder Bundestagsabgeordnete oder beide.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele