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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Hartmut H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Hartmut H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

was halten Sie davon, wenn alle Adressen sammelnden Firme (Schufa, Schimmelpfeng, ....) verpflichtet werden, die bei Ihnen zusammengetragenen Daten den betreffenden Personen 1 x im Jahr kostenfrei zuzusenden, wenn diese dies wünschen?
Werden von diesen Firmen Ratings erstellt, dann sollten die Firmen auch verpflichtet sein, die anfragenden Firmen und Personen aufzulisten.
Gleichfalls sollte gesetzlich geregelt werden, dass die Weitergabe von jeder Adresse aus Adresssammlungen nur mit jeweils konkreter Rückfrage und Genehmigung für den Einzlfall erfolgen darf. Dazu sollten auch die Einwohnermeldeämter verpflichtet werden, wenn diese Adressen für nicht hoheitliche Zwecke weitergeben.

Dies dürfte eine sehr wirksame Bremse für die z.T. ungehemmte Datensammelwut werden, wenn die Bevölkerung eine kostenfreie Möglichkeit der Prüfung von gesetzeswegen erhält bzw. Weitergaben von Einzelfallzustimmungen abhängig gemacht werden.

H. Höhne

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Höhne.

Die Idee, daß die Firmen, die über Bürgerinnen und Bürger zum Zwecke der Weitergabe an andere Firmen Daten sammeln, die Betroffenen davon und vom Inhalt der gespeicherten Informationen unterrichten müssen, halte ich für richtig. Auch zur Auskunft darüber, an wen die Daten weitergegeben werden, sollten die Datensammler verpflichtet werden.

In jedem Falle ist unverzichtbar, daß die Weitergabe von erhobenen und gespeicherten persönlicher Daten nur dann zulässig ist, wenn die Betroffenen vorher schriftlich ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Diese Zustimmung darf auch nicht generell in Vertrags- oder Auftragsformularen versteckt sein, sondern muß zeitlich und papiermäßig getrennt abgegeben worden sein und zuvor muß eine Belehrung darüber stattfinden, daß die Zustimmung völlig freiwillig ist und der Abschluß einer Vereinbarung oder eines Vertrages davon nicht abhängig gemacht wird.

Es darf nicht sein, daß etwa bei jeder Kontoeröffnung, beim Kauf eines PKW oder eines Handys verborgen im Vertragstext eine Klausel enthalten ist, die eine Einwilligung in die Datenweitergabe zum Gegenstand hat. Ich ärgere mich jedes Mal wenn ich eine solche Klausel in einem Vertrag entdecke und streiche diese meist unter Protest der Vertragspartner rigoros durch.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele