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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Knud P. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Knud P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehter Herr Ströbele,

Fünf Fragen und die Bitte um Antworten mit "ja" oder "nein" und sodann ggf. die Mitteilung Ihrer Gründe.

1. Würden Sie sich für ein Bundesgesetz einsetzen, das endlich Abstimmungen nach GG Art. 20 Absatz 2 eröffnet und regelt ?

2. Würden Sie sich für die Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB § 339) und dabei für die Bestrafung von Richtern wegen fahrlässiger Rechtsbeugung einsetzen ?

3. Wie schätzen Sie die Initiative der Mehrheit der Fraktion GRÜNE zur Frage zu 1. ein ?

4. Wie schätzen Sie die Initiative der Mehrheit der Fraktion GRÜNE zur Frage zu 2. ein ?

5. Wird zur Zeit von irgend einem/einer oder vielleicht sogar von mehreren Abgeordneten des Deutschen Bundestags eine interfraktionelle Initiative zur Frage zu 1. erwogen ?

Ich wende mich an Sie, weil Sie häufig auch zum Thema Rechtsbeugung geantwortet haben.

Mit freundlichen Grüßen

Knud Petzel

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Petzel.

Für die Einführung von Volksentscheiden habe ich mich stets eingesetzt und tue dies auch weiter.
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen hat dazu mehrfach Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht, auch in dieser Legislaturperiode. Ich habe daran mitgewirkt.

Nein. Von die von Ihnen vorgeschlagene Änderung der Strafvorschrift der Rechtsbeugung unterstütze ich nicht. Eine Änderung in Richtung einer Strafbarkeit auch der Begehung mit Eventualvorsatz kommt in Betracht und würde auch von mir unterstützt, aber nicht eine fahrlässige Begehung.
In der Fraktion wurde diese Frage bisher nicht diskutiert.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele