Frage an Hans-Christian Ströbele von Rene L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
immer wieder kommt es bedauerlicher Weise vor, dass Menschen zu Unrecht verurteilt und teilweise mehrere Jahre in Haft einsitzen. In einem jüngster Fall in Spanien hat sich nach 13 Jahren Haft die Unschuld des Beschuldigten erwiesen. Aber auch in Deutschland kommen immer wieder solche Fälle vor. Diese sind wohl unvermeidbar, auch wenn die Justiz mit noch so großer Sorgfalt arbeitet. Als Haftentschädigung wird dafür derzeit ein Tagessatz von 11 € abzgl. einer Verpflegungspauschale von 6 € durch den Staat gezahlt. Dies macht quasi ein "Jahresgehalt" von 4.015 € aus, was nicht einmal dem Hartz IV-Satz entspricht.
Halten Sie diese Entschädigung für angemessen oder sind Sie der Ansicht, dass diese Summe gerade vor dem Hintergrund auch der beruflichen und persönlichen Nachteile des zu Unrecht verurteilten nicht deutlich höher liegen müsste. Schließlich würde er im Falle eines Verbrechens - also Freiheitsberaubung - auch eine deutlich höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch haben. Und auch bei Verdienstausfällen wird der reale Ausfall - ist er nicht überhöht - herangezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima
Sehr geehrter Herr Lima.
Sie haben recht.
Die Entschädigung für unschuldig erlittene Haft ist zu niedrig.
Im Zusammenhang mit der Diskussion über Entschädigungszahlungen für unschuldig erlttene Haft in der DDR wurde dies auch mal wieder problematisiert. Aber geändert hat sich nichts.
Da mit diesen Zahlungen die Haushalte der Länder belastet werden, ist wohl auch nicht zu erwarten, daß sich bald eine Mehrheit findet, die bereit ist, die Sätze für Entschädigungszahlungen zu erhöhen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele