Frage an Hans-Christian Ströbele von Markus P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik,
bzw. zur demokratischen Kultur der Partei DIE GRÜNEN.
Im Jahre 2003 wurden im Auftrag der damaligen Regierung unter der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder "Kommissionen" zur Ausarbeitung der Reformpolitik "Agenda 2010" eingesetzt.
Die Mitglieder dieser Kommissionen kamen zum großen Teil
aus der gehobenen Privatwirtschaft.
Siehe zB.: http://www.hartz-iv-iii-ii-i.de/hartz-kommission.html
Die Arbeit, bzw. die Empfehlungen der Kommissionen wurden von der Regierungskoalition aus SPD und DIE GRÜNEN in Gesetzesänderungen überführt.
Folgende repräsentative Statistiken dokumentieren den Einfluß dieser Gesetzesänderungen.
Grafik 1: Die übernommenen Empfehlungen der Kommissionen beeinflußt die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland. ( Quelle: Statistisches Bundesamt )
http://www.jjahnke.net/index_files/04054.gif
Grafik 2, der Arbeitsmarkt: Die Umsetzung der Reformpolitik der Agenda 2010 im Jahre 2003 ist in der Grafik nicht erkennbar. Erst die Belebung der Weltkonjunktur ab 2006 beeinflußte die Arbeitslosenzahlen positiv. ( Quelle: Bundesagentur für Arbeit )
http://www.jjahnke.net/index_files/04595.gif
Grafik 3 zeigt, das die Reformen der Sozialsysteme, die "Hartz- Gesetze", dessen Einführung insbesondere der Beseitigung der Langzeitarbeitslosigkeit galt, ihr erklärtes Ziel bis heute verfehlt.
( Quelle: Eurostat )
http://www.jjahnke.net/index_files/04022.gif
Herr Sröbele, ich möchte Sie bitten zu erklären, ob Sie es im Sinne der Rechte von Arbeitnehmern in einer Demokratie für vertretbar erachten, wenn die vom Volk gewählten Politiker ihren Wählerauftrag an Kommissionen übergeben, deren Mitglieder nicht gewählt wurden, und deren Arbeit schließlich in Gesetze
zu überführen.
Da die GRÜNEN die Reformen seinerzeit mitgetragen haben, bitte ich Sie als stellv. Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN um Ihre Stellungnahme.
Danke.
Mit freundlichem Gruß,
Markus Priebe
Sehr geehrter Herr Priebe.
Das Problem sehe ich weniger darin, daß Fachkommissionen eingesetzt wurden und werden, die Vorschläge für Gesetzesänderungen erarbeiten, sondern darin, wie die Kommissionen besetzt werden und was die Abgeordneten von den Vorschlägen übernehmen.
Da die meisten Abgeordneten des Bundestages keine besonders ausgebildeten und qualifizierten Fachleute in dem Arbeitsgebiet sind, für das sie dann im Bundestag und dessen Ausschüssen zuständig sind politische Verantwortung übernehmen müssen, scheint es unvermeidbar, daß sie sich häufig von Fachleuten beraten lassen. Die Alternative wäre ein Parlament von Professoren und anderen Fachleuten.
Das gilt übrigens für Minister genauso.
Diese Beratung kann einsetzen schon bei der Erarbeitung von Vorschlägen für Gesetze und Gesetzesänderungen, findet aber in der Regel auch noch in Fachanhörungen von Sachverständigen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages statt.
So ist es insbesondere bei schwierigen Materien. So war es auch bei der Vorbereitung und Beratung der sog.Hartz-Gesetze im Bundestag.
Entscheidend bleibt letztlich, was die Abgeordneten aus den Vorschlägen machen, was sie davon in die Gesetze aufnehmen.
Es bleibt dabei, die Volksvertreter übernehmen letztlich die Verantwortung für die Gesetze, die sie verabschieden.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele