Frage an Hans-Christian Ströbele von Peter H. bezüglich Recht
SgH. Ströbele,
ich bin irritiert, ob ich Ihre
Antwort zur Frage vom Herrn Samjeske richtig Verstehe!
Ein Richter schreibt in einer Fachzeitschrift selbst einen Kommentar, also er gibt seine persönliche Meinung wieder! Dieser Kommentar wird dann wiederum verwendet in seinem einem Verfahren und dient dann zur Begründung eines rechtbeugenden Urteils und dieses finden Sie auch noch gut so ?
Ein Beispiel : Ein Richter findet es nicht schlimm, das gegen das GG Art. 10 und 13 verstoßen wird durch Behörden. Ein Urteil des BGH oder BVG (z.B. Urteil zum Laufangriff) interesiert Ihn nicht (vermutlich denkt er - alles Irre - Grundrechte für was bitte?) Seine Gesinnung ist eben, welche Grundrechte - brauchen wir nicht , also schreibe ich mir mal schnell eine Kolumne und Voila - eine augescheinliche "seriöse" Begründung um im nächsten Verfahren zu Türken.
Übrigens, ein gängige Praxis im deutschen Gerichtsalltag - nachlesbar für jedermann unter dem Urteil 5 K 377/07 vom 19.12.2007!
Der Richter selber hat einen für sich passenden Kommentar zur Umsatzsteuerthematik veröffentlicht, ein Beamter der Finanzverwaltung (hier ein Professor) und Ausbilder von Finanzbeamten)) hat wohlgefällig den Kommentar ausgeschmückt, der dann als Begründung zu einem wohlgefälligem Urteil gedient hat. (In einer erstaunlichen Zeitspanne von nur 4 Wochen in Juris eingeflossen!!) Dieses nachweislich rechtbeugende Urteil soll nun schnell, da passend; in andere Verfahren Einzug finden! Das der Bundesgerichtshof hat im Januar 2007 unter - BVerfGE 109, 279 <363 f> festgestellt hat, dass ein Schutzbereich besteht interessiert nicht mehr !!
Hr. Ströbele, ab wann öffnen Sie dann einen Bauchladen und verkaufen das Recht? Oder machen wir das Recht nun an Parteibüchern fest? Ist dann überhaupt noch ein Staatsgebilde vorhanden ? Und wehe Ihnen und ihren Kollegen, wenn ein Rattenfänger kommt - der den unzufriedenen Menschen dieses Landes ein Heil verspricht - dann ist es Zappenduster das prognostiziere ich Ihnen ...
mfg
Sehr geehrter Herr Hirschfeld.
Ihre Auffassung teile ich nicht.
Denn gar nicht gut finde ich ein "rechtbeugendes Urteil", ob es auf der Grundlage eines Kommentars in einer Fachzeitschrift ergeht oder nicht.
Den Rechtfall, der Ihrer Frage offenbar zugrundeliegt, kenne ich nicht. Deshalb kann ich dazu konkret keine verantwortliche Stellungnahme abgeben. Wenn Sie der Auffassung sind, Grundrechte und die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG wurden mißachtet, dann sollte und könnte durch die Einlegung von Rechtsmittel, letztendlich durch Erhebung einer Verfassungsbeschwerde - eine Korrektur der Entscheidung erreicht werden.
So ist der Rechtsweg in einem Rechtsstaat.
Das alles hat mit der Veröffentlichung einer Rechtsauffassung in einer Fachzeitschrift durch einen Richter nichts zu tun. Falsche Entscheidungen werden nicht durch Zeitschriftveröffentlichungen unangreifbat.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele