Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Edgar H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Edgar H. bezüglich Familie

Betrifft: Eltern- und Kindergeld - sozial gerechte (Um-) Verteilung

Sehr geehrter Herr Ströbele.

Staatliche, finanzielle Hilfen oder Zuschüsse sind stets vom Einkommen/Rücklagen der Antragsteller abhängig - nur nicht das Kindergeld.

Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, dies zu ändern, indem man eine ’Einkommens-Obergrenze’ hierfür festlegt und sich ansonsten die Regelhöhe – wie bewährt – auch weiterhin einzig an der Reihenfolge der Geburten orientiert?

Darüber, dass das "Erziehungsgeld" gestrichen wurde und jetzt beim "Elterngeld" die ´Sozialleistungen´ genau anders herum berechnet werden, d. h., dass die sog. ´Besserverdiener´ bis zu 1.800 €/Monat, ´Geringverdiener´ jedoch nur einen Bruchteil hiervon erhalten, möchte ich mich an dieser Stelle lieber erst gar nicht ´auslassen´ ...

Für Ihre Bemühungen sowie Ihr Verständnis bedanke ich mich bestens im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Edgar Haas

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haas.

Zunächst bitte ich um Nachsicht, daß ich Sie soeben in einer anderen Antwort irrtümlich mit "Frau Haas" angesprochen habe. Aber ich kenne eine Frau Haas und deshalb hat sich die Verwechselung bei der Anrede eingeschlichen.

Nun meine Antwort auf Ihre Frage zum Kindergeld.
Auch hier teile ich grundsätzlich Ihre Auffassung. Besserverdienende Anwaltskollegen haben mich immer wieder darauf hingwiesen, daß es wenig Sinn mache, an eine Familie gleich viel Kindergeld zu zahlen, die über ein monatliches Einkommen von 7.000,- oder mehr Euro verfüge. Es waren von dieser staatlichen Wohltat selbst Betroffene.

Deshalb würde die von Ihnen vorgeschlagene Einkommens-Obergrenze Sinn machen.
Dagegen wird eingewandt, das Bundesverfassungsgericht verlange eine Gleichbehandlung aller Kinder. Deshalb sei eine Obergrenze rechtlich nicht haltbar.

Mir leuchtet diese Argumentation nicht ein.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele