Frage an Hans-Christian Ströbele von Daniel R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
ich habe einige Fragen zur Finanzierung des deutschen (Sozial-)staats - und ob diese Finanzierungsmethodik überhaupt verfassungskonform ist:
Wie kann es eigentlich sein, dass Mitbürger auf ihren selbstverdienten Lohn über 40% Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, und damit teilweise unter das Existenzminimum gedrückt werden?
Und deshalb allein durch die Zahlungspflicht der SV-Beiträge selbst zu Hartz-IV-Berechtigten werden - (und im Effekt ihre eigenen SV-Beiträge als ALG-II-"Aufstockung" zurückerhalten).
Können Sie die Logik dieser Systematik erklären?
Denken Sie, dass diese Abgabenpflicht auf das Existenzminimum mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Vielen Dank und beste Grüße
Daniel Röttger
Geschäftsführer der UWP
Sehr geehrter Herr Röttger.
Sie haben recht, wenn Sie die Höhe der Sozialabgaben gerade bei geringen Einkommen kritisieren, die dann dazu führen kann, daß ergänzende staatliche Sozialleitungen beantragt und bezogen werden müssen.
Daß es soweit kommen kann, liegt daran, daß die Löhne zu gering sind. Deshalb ist die Forderung nach Mindestlöhnen, von denen die Menschen leben können, der richtige Ausweg. Angemessene Mindestlöhne würden verhindern, daß Lohnempfänger nach Abzug der Sozialbeiträge unter das Existenzminimum rutschen und staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Im übrigen hängt die etwas absurd erscheinende Kosensequenz damit zusammen, daß die Sozialbeiträge sich aus Zahlungen für Krankenversicherung, für Rentenversicherung und für Arbeitslosenversicherung zusammensetzen und in unterschiedliche Kassen für die jeweiligen Versicherungen fließen, während die ergänzenden Sozialleistungen aus Steuermitteln aufgebracht und aus der Staatskasse gezahlt werden. Für die Lohnempfänger mag der Eindruck entstehen, sie zahlen auf der Grundlage von gesetzlichen Regelungen Sozialbeiträge und erhalten dann auf der Gtrundlage andere gesetzlicher Regelungen Sozialleistungen. Da liegt es nahe, doch einfach die Zahlungen zu verrechnen. Aber da die Abzüge für Sozialabgaben in andere Kassen fließen als die, aus denen die Sozialleistungen gezahlt werden, und weil die Voraussetzungen für Zahlungen einerseits und Leistungen anderseits ganz andere sind, ist dieses einfache Verrechnungsverfahren nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele