Frage an Hans-Christian Ströbele von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
"In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich"
heißt es in Artikel 59 der hessischen Verfassung.
SPD, Grüne und Linke haben aus diesem Grund gegen die Einführung von
Studiengebühren in Hessen geklagt und verloren.
Verfassungsrichterin Karin Wolski erklärte in der Urteilsbegründung,
Artikel 59 beinhalte keine Garantie eines gebührenfreien Studiums.
Nun frage ich Sie, was ist Deutschland als RECHTSSTAAT noch wert, wenn eindeutig formulierte Gesetze durch Verfassungsorgane in ihr Gegenteil verkehrt werden können?????
Und wenn dieses Urteil rechtmäßig sein sollte, wie hätten dann die Urheber der Verfassung, den entsprechenden Paragraphen formulieren müssen, damit er EINDEUTIG ist???
Mit freundlichen Grüßen
Rico Haaske
Sehr geehrter Herr Haaske.
Die Begründung der Entscheidung des hessischen Verfassungsgerichts kenne ich nicht. Ohne Kenntnis des vollständigen Textes kann ich zu der Argumentation keine abschließende Stellung nehmen.
Allerdings teile ich Ihre Auffassung, daß der von Ihnen zitierte Text der hessischen Verfassung eindeutig ist. Er kann nur so verstanden werden, daß auch für den Unterricht in den Hochschulen kein Entgelt zu bezahlen sein darf.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele