Frage an Hans-Christian Ströbele von Nicklas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele
die Frage von Hr. Bublitz (14.06.2008) finde ich recht interessant, denn im Einigungsvertrag steht ja drin, das es eine Gemeinsame Verfassung nach der Wiedervereinigung geben sollte, das wie wird in Artikel 146 festgelegt, in dem steht:
„Artikel 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Quelle: http://www.bpb.de/wissen/FMJCMZ,0,0,Grundgesetz.html
Herr Ströbele, mich wundert, das die Einheit und Freiheit Deutschlands noch nicht vollendet scheint und es den Anschein hat, das sie es auch niemals wird !
Wie sehen Sie das als Abgeordneter des Bundestages, ist Deutschland nun wiedervereinigt, oder ist es das noch nicht ?
Müssen es die Ländergrenzen Deutschlands von 1937 sein ?
Das sich diese Fragen innerhalb der Bevölkerung häufen sieht man ja auch an den Reaktionen von Hr. Schäuble und Zierke, Konzentration/Zentralisierung von Macht (Überwachung, gezielte Einflussnahme von Personen und Gruppen, siehe NPD), der Versuch zur Legalisierung von aktuell noch kriminellen und Verfassungsfeindlichen Methoden ( http://www.heise.de/newsticker/Bundesverfassungsgericht-verwirft-heimliche-Online-Durchsuchungen-im-NRW-Verfassungsschutzgesetz--/meldung/104125 )
Volksentscheide, sind Sie der Auffassung, das Volksentscheide wichtig sind ?
Denken Sie, das es richtig ist, das Verfassungsänderungen (im Bestreben die Staatsmacht an wenige Personenkreise zu delegieren) ohne Volksentscheid zu ermöglichen, damit das BKA-Gesetz im vollem Umfang (!!!) in Kraft treten darf ?
MfG Nicklas
Sehr geehrter Herr Meister.
Deutschand ist vereinigt. Das Grundgesetz ist die Verfassung für das gesamte Deutsche Volk und für das Gebiet der heutigen Bundesländer. Das steht in der Präambel des Grundgesetzes.
Bevor das so war, gab es nach der Wende Bestrebungen und Intiativen, eine neue gemeinsame Verfassung auszuarbeiten und durch das vereinte deutsche Volk beschließen zu lassen. So war wohl auch die Vorstellung der Autoren des Grundgesetzes 1949, wie aus Art. 146 GG zu entnehmen ist. Daraus ist aber nichts geworden.
Ich hätte eine solche Verfassungsgebung und den demokratischen Willensbildungsprozeß zum Anfang des vereinten Deutschland begrüßt.
Manche meinen, ein solcher Verfassungsgebungsprozeß müsse noch nachgeholt werden.
Ich bin nicht dieser Auffassung.
Das Gebiet und die Grenzen der Bundesländer können innerhalb der bestehenden Bundesländer geändert werden. Dafür sind Volksentscheide vorgesehen. Die Einzelheiten, wie die Änderungen vorzunehmen sind, stehen im Artikel 29 GG. Ausnahmen gelten für Baden-Wurttemberg (Art 118) und Berlin-Brandenburg (Art 118a).
Mehr Möglichkeiten für Volksentscheide halte ich für richtig.
Die Grundgesetzänderung, die das neue BKA-Gesetz und die zusätzlichen Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamtes möglich macht, ist bereits im Rahmen der Grundgesetz-Reform-Gesetze von der großen Koalition beschlossen und in Kraft gesetzt worden.
Die Grünen haben gerade auch gegen diese Verfassungsänderung gestimmt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele