Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Robert B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Aussage:

Da unser Grundgesetz für alle Deutsche gilt, darf es nicht einfach von einer Zwei-Drittel Mehrheit im Bundestag geändert werden, für jede Änderung im Grundgesetz sollte das Volk per Referendum also Volksentscheid befragt werden und zwar ohne Wahlcomputer, damit die Gewaltenteilung auch hier eine vernünftige Anwendung findet. Und Demokratie insgesamt auch in der heutigen Zeit endlich wieder einmal gestärkt wird.

Wie sehen Sie das Herr Ströbele?

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bublitz.

Zum Grundgesetz gehörte von Anfang an auch die Artikel 79, der festlegt, daß das Grundgesetz nur durch ein Gesetz geändert werden kann, dem zei Drittel der Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats zustimmen müssen. Ich halte diese Regelung auch für richtig. Jede Verfassung sollte immer mal wieder an die Veränderung der Welt und der Gesellschaft angepaßt werden. Ein Beispiel: 1949, als das Grundgesetz in Kraft trat, gab es die moderne Telekommunikation noch nicht. Deshalb konnte das Grundgesetz dazu keine Regelung enthalten. Jetzt gibt es Computer und Internet und die damit verbundenen Gefahren für die Bürgerdaten. Also sollte der Datenschutz ins Grundgesetz geschrieben werden.
Die Regelung gibt der Grundgesetz eine ausreichende demokratische Legitimation, da immerhin zwei Drittel der gewählten Volksvertreter zustimmen müssen und letztlich auch die Mehrheiten in zwei Drittel der Bundesländer.
Ein Volksentscheid ist nicht vorgesehen.
Ich bin dafür, daß diese Möglichkeit der demokratischen Entscheidung zusätzlich ins Grundgesetz aufgenommen und durch Gesetz geregelt wird.
Eine Volksintiative oder ein Volksentscheid käme auch für bestimmte Änderungen des Grundgesetzes in Betracht. Auch die Entscheidung über die EU-Verfassung und jetzt über die sog. Lissabon-EU-Verträge hätte auch in Deutschland lieber durch ein Referendum also einen Volksentscheid der Gesamtbevölkerung herbeigeführt.
Aber für die Einführung solcher demokratischer Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung gab es bisher keine Mehrheiten. Die Grünen haben sich mehrfach dafür eingesetzt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele