Frage an Hans-Christian Ströbele von Dariusz K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
Ende Mai fand in Bonn der 30. Bundeskongress der Grünen Jugend statt. Auf der Homepage Ihrer Nachwuchsorganisation waren bis gestern Bilder von dieser Veranstaltung veröffentlicht. Auf mehreren Fotos des ersten Tages (inzwischen auf Grund diverser Berichte in den Medien entfernt, aber noch unter http://jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5b3dd4bb4b5.0.html abrufbar), werden Jugendliche dargestellt, die die Nationalfahne mit Füßen treten oder gar auf dieses Hoheitszeichen urinieren.
Die Veröffentlichung der Bilder erfolgte unkommentiert im Rahmen einer Bilderserie, mit der die Grüne Jugend den Frohsinn und Spaß ihrer politischen Tätigkeit demonstriert.
Sind Sie der Ansicht, daß eine derartige Darstellung tatsächlich in die
Dokumentation eines Bundeskongresses gehört, oder glauben Sie nicht auch, daß eine solche Veröffentlichung und (Sie als Jurist sollten wissen, was gemeint ist) solch ein Sich-Zu-Eigen-Machen der Botschaft dieser Bilder den Tatbestand des §90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) erfüllt?
Sind Maßnahmen der Veranstalter, der Webseitenbetreiber oder Ihrer Partei gegen die betreffenden jugendlichen Straftäter oder gegen die Webseitenbetreiber geplant oder gar schon umgesetzt?
Sehr geehrter Herr Kogut.
Die Grüne Jugend hat mehrfach öffentlich dementiert, daß während ihres Bundeskongresses auf die Deutschlandfahne uriniert wurde. Sie hat sich darüber hinaus von dem Vorfall am Rande des Bundeskongresses distanziert und betont, daß es sich nicht um eine Aktion der Grünen Jugend gehandelt habe. Mehrere Zeitungen haben dies auch berichtet.
Das Foto wurde umgehend von der Homepage entfernt. Damit kann von einem "sich zu Eigen Machen" der Botschaft des Bildes nicht ausgegangen werden. Eine strafrechtliche Verantwortung kommt nicht in Betracht. Üm übrigen ist eine vollständige Aufklärung des Vorfalles zugesagt worden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele