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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jens S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Jens S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

nach einem Bericht von Spiegel Online soll die Deutsche Telekom die Verbindungsdaten von Aufsichtsräten und Managern gesammelt und überprüft haben, um undichte Stellen im Konzern aufzuspüren. Diese Daten sollen dann mit den Telefonnummern von Journalisten abgeglichen worden sein. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,555162,00.html
Was ist Ihre Meinung zu diesem ungeheuerlichen Vorgang, sollte sich dieser bestätigen?
Ist dies nicht der Beweis dafür, dass die Verkehrsdaten, die bei den Telekommunikationsanbietern gespeichert werden müssen, dort gar nicht sicher sind (von einem möglichen staatlichen Missbrauch ganz zu schweigen)?

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schneider

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider.

Die Auswertung, Speicherung und Nutzung - kurz der Mißbrauch zur Ausspähung von Mitarbeitern und Journalisten - von Telekommunikaionsverbindungsdaten durch die Telekom scheint Wirklichkeit geworden zu sein.
Sie haben völlig recht, damit sind Warnungen vor den Gefahren der Vorratsdatenspeicherung schneller als befürchtet bestätigt worden. Die gespeicherten Datensätze aller Bürgerinnen und Bürger die Telekommunikationseinrichungen nutzen, sind bei der Telekom keineswegs sicher, sondern mit der Speicherung und Vorratshaltung ist dem Mißbrauch der Daten Tür und Tor geöffnet. Grundrechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von den betroffenen Journalisten bleiben auf der Strecke. Das Vertrauen in die Sicherheit der persönlichen Daten ist dahin. Wer es nicht glauben wollte, dem wird dies jetzt bewiesen.

Die immer neuen Nachrichten darüber hinausgehenden Ausspäh- und Datensammelversuche mit schweren Grundrechtsverletzungen in der Telekom sind unglaublich und im höchsten Maße alarmierend. Wenn die Sachverhalte aufgeklärt sind, müssen dringend Konsequenzen gezogen werden. Allerdings glaube ich nicht, daß Innenminister Schäuble die richtige Adresse für die Entwicklung geeigneter Gegenmaßnahmen gegen solch horrenden Datenmißbrauch ist, weil er selbst in der Vergangenheit keineswegs mit gutem Beispiel vorangegangen ist, vielmehr gezeigt hat, daß dem Datenschutz nun mal nicht sein besonderes Engagement gilt.
Der Gesetzgeber ist aufgerufen, tätig zu werden, wenn sich Strafbarkeitslücken herausstellen.

Schon jetzt wäre eine richtige Reaktion, den Datenschutz ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, damit auch für den letzten Unternehmensvorstand nicht mehr zweifelhaft sein kann, welcher Wert in unserer Rechtsordnung dem Schutz unser aller Daten zukommt.
Die Grünen werden bald einen Vorschlag für die diesbezügliche Änderung des Grundgesetzes machen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele