Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Frank N. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Hans-Christian Ströbele!

Ich habe mich für die schnelle und ehrliche meinung von Ihnen gefreut. Ich habe aber noch eine kleine Nachfrage, welche vielleicht doch etwas brisant sein kann, aber Sie nicht betrifft, weil Sie ja ein Direktmandat haben, un dich solche Abgeordnete mehr schätze als die "Delegierten einer Partei".

Die von Ihnen genannte zahl der sogenannten Listenkanditaten von 303. ist doch noch viel mehr als die mit Direktmandat, also direkt durch das Volk gewählt und gewollt.
Ich bin der meinung es es total undemokratisch ist und längst überholt, ist das eine kleine Minderheit einer partei "festlegt" und bestimmt wer von vorn her herein in den Bundestag oder Landestag kommt. Man könnte hier von einer Parteidiktatur sprechen(entschuldigung für diesen Ausdruck)denn die Wähler haben bei den sogenannten Spitzenkanditaten keinen Einfluss, außer die Partei fällt unter 5 %, Sie kommen ja ja durch die Parteiwahl in das Parlament.
Deshalb meine konkrete Frage, ist es nicht das sich durch diese Art und Weise, gelingt "Parteiseilschaften" und Lobbyisten, ducrh Bestechung. sprich hohe Parteispenden sich in die Listen einzukaufen?? Viele spitzenpolitiker, welche Vorstandsitze in der Industrie und banken "so nebenbei" begleiten könnten dann durch die Wähler ignoriert und nicht mehr gewählt werden.

MFG
Frank Neumann

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Neumann.

Grundsätzlich soll es im Bundestag gleich viele direkt gewählte Abgeordneten geben wie solche, die über die Landeslisten der Partei gewählt werden. In jedem Wahlkreis wird ein Kandidat direkt und eine gleich große Zahl von Kandidaten wird über die Landeslisten gewählt. Die Anzahl und die örtliche Gestaltung der Wahlkreise wurde immer mal wieder geändert.

Die derzeitige unterschiedliche Zahl von direkt und über die Landeslisten gewählten Abgeordnete erklärt sich aus Ausgleichs- und Überhangmandaten. Da die Anzahl der Zweitstimmen über die Größe der Fraktionen im Bundestag entscheiden, zuweilen aber in einem Bundesland mehr Abgeordnete einer Partei direkt gewählt werden, als ihr nach der Anzahl der Zweitstimmen zustehen, wird ein Ausgleich durch Berücksichtigung weiterer Kandidaten der Partei mit den meisten Zweitstimmen aus der Landesliste geschaffen. Das Ziel ist, daß im Bundestag tatsächlich die Parteien die Mehrheit haben, die die meisten Zweitstimmen erzielt haben. In Ländern wie England und den USA, in denen die Kandidaten ausschließlich direkt gewählt werden, kann es vorkommen, daß nicht die Partei mit den meisten Wahlstimmen auch die Mehrheit im Parlament hat. Das soll in Deutschland ausgeschlossen sein, weil es nicht demokratisch ist.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele