Frage an Hans-Christian Ströbele von Roberto G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich zitiere Sie hier aus dem Forum:
"Sie haben recht, der Verfassungsvertrag war schwer zu beschaffen. Meine Mitarbeiter haben ihn einige Zeit vor der Abstimmung im Bundestag gefunden, wohl im Internet, und für mich ausgedruckt. Ich habe ihn dann gelesen und bald festgestellt, daß er im Wesentlichen mit dem Text der EU-Verfassung übereinstimmt. Inzwischen liegt er auch als Bundestagsdrucksache gedruckt vor."
Heisst das also das der Verfassungsvertrag, vollständig und als ganzes als Bundestagsdrucksache vor der Abstimmung über dessen Verabschiedung den Abgeordneten des Bundestages nicht vorlag?
Kurz: Die Abgeordneten stimmten über einen Vertrag ab, dessen Kleingedrucktes sie vorher nicht zugesicht bekamen? Und dies Vertragswerk soll ab 1. Januar 2009 über dem unseren Grundgesetz stehen und wirken?
Sehr geehrter Herr Gatelli.
Mir lag ein Exemplar des Vertrages über die Europäische Union vor, der wegen zahlreicher Verweisungen schwer lesbar ist. Dieser lag auch vor dem Plenarsaal aus. Ich konnte feststellen, daß der Text weitgehend dem des Verfassungsvertrages entsprach. Was anderen Abgeordneten vorlag, weiß ich im Einzelnen nicht.
Die Kritik ist und bleibt zweifellos gerechtfertigt, daß den Abgeordneten eine vollständige und ohne Weiteres lesbare Fassung des Vertrages nicht rechtzeitig vorgelegt worden ist.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele