Frage an Hans-Christian Ströbele von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
In Ihrer Antwort an Frau Fritsche behaupteten Sie:
"Nein, die Verteidigung der Grundrechte in Deutschland wird nicht schwieriger.
Durch die EU-Verträge wird weder das Grundgesetz noch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Das Grundgesetz gilt weiter. "
Wie Kommen Sie drauf? Haben Sie den Vertrag von Lissabon gelesen? Wenn ja, woher bezogen Sie ihn?
PS: Ich habe ihn gelesen und ich weiß, daß Ihre Behauptung falsch ist!
Sehr geehrter Herr Haaske.
Sie haben recht, der Verfassungsvertrag war schwer zu beschaffen. Meine Mitarbeiter haben ihn einige Zeit vor der Abstimmung im Bundestag gefunden, wohl im Internet, und für mich ausgedruckt. Ich habe ihn dann gelesen und bald festgestellt, daß er im Wesentlichen mit dem Text der EU-Verfassung übereinstimmt. Inzwischen liegt er auch als Bundestagsdrucksache gedruckt vor.
Die neue Qualität des Vertrages ist, daß er nicht den Rang einer Verfassung, sondern den eines Vertrages der Staaten der EU hat.
Wenn Sie ihn auch gelesen haben, können Sie mir sicher mitteilen, woraus aus welcher Textstelle Sie entnehmen, daß meine Angabe falsch ist, durch den Vertrag werde weder das Grundgesetz noch da Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Ich kenne eine solche nicht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele