Frage an Hans-Christian Ströbele von Sabine W. bezüglich Familie
Lieber Herr Ströbele,
werden Sie sich nach der Wahl für das Kinderwahlrecht stark machen? Meines Wissens existiert bereits eine parteiübergreifende Bundestagsinitative. Unterstützen Sie diese jetzt schon oder in Zukunft? Das grüne Parteiprogramm legt ja durchaus Wert auf eine gestärkte Stellung von Kindern in der Gesellschaft, aber wie soll das durchgesetzt werden, wenn es immer mehr Rentner und dementsprechend immer mehr Rentnerpolitik gibt?
Ohne Zweifel wird das Kinderwahlrecht eines Tages so selbstverständlich sein wie das Frauenwahlrecht. Das möchte ich gerne noch erleben - setzen Sie sich dafür ein?
sonnige Grüße
Sabine Wagner
Sehr geehrte Frau Wagner,
vielen Dank für die an Herrn Ströbele gestellte Frage. Herr Ströbele hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Wenn ich Sie richtig verstehe, fragen Sie nach einem Wahlrecht, das von den Inhabern, den Kindern gar nicht ausgeübt werden soll, sondern an andere, z.B. die Eltern fallen soll. Damit soll gewissermassen eine Belohnung für Eltern über stärkere politische Einflussnahme entstehen.
Herr Ströbele ist durchaus für eine Herabsetzung des Wahlalters, aber er wird sich für eine solche Modifikation des Wahlrechtes nicht einsetzen. Die Gründe sind zahlreich. Ein solches Wahlrecht würde den vom Recht unterstellten mündigen Bürger, auch den Begriff einer "Entwicklung" von Persönlichkeit jedenfalls im Wahlrecht aufgeben. Der Zusammenhang zwischen Wahlrecht und Entscheidungsfähigkeit würde im Grundsatz eleminiert. Es ist auch nicht zu erkennen, dass die von Ihnen angesprochene Initiativgruppe für die praktischen Probleme, wem z.B. das Wahlrecht eines Kindes zufallen soll, plausible Lösungen hätte.
Der von Ihnen unterstellte Zusammenhang: "immer mehr Rentner - also immer mehr Politik für Rentner - also immer weniger Politik für Kinder" darf erstens sicherlich in Zweifel gezogen werden - die Lebenserfahrung zeigt, dass Rentner durchaus etwas für Kinder tun - und zweitens würde die Übertragung von Kinderwahlrechten auf andere doch nach dieser Logik auch nicht die Kinder stärken, sondern andere, z.B. die Dreißigjährigen. Deswegen ist das Kinderwahlrecht auch nicht mit dem Frauenwahlrecht vergleichbar.
Mit freundlichen Grüssen
Dietmar Lingemann