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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Caroline F. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Caroline F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Werter Herr Ströbele, wird nicht die Verteidigung unserer bundesbürgerlichen Grundrechte schwierig, wenn der Vertrag von Lissabon ratifiziert ist? Unser Bundesverfassungsgericht, das für die Verteidigung dieser Grundrechte jüngst sehr energisch eintreten mußte, weil der Sicherheitswahn unsere Freiheit zu gefährden beginnt, wird dann nicht mehr das höchste Gericht sein. Ich befürchte, unsere Grundrechte sind den EU-Richtern nicht annähernd so wichtig. Zu wem kann ich gehen, wer hilft mir, wenn die EU mich zwingt, zu meiner eigenen Sicherheit in einem oktroyierten Käfig zu leben, Herr Ströbele?
Mich graust davor, C.F.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Fritsche.

Nein, die Verteidigung der Grundrechte in Deutschland wird nicht schwieriger.
Durch die EU-Verträge wird weder das Grundgesetz noch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft. Das Grundgesetz gilt weiter. Gegen Grundrechtsverletzungen können Sie weiterhin auch das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Gegen deutsche Gesetze können nach wie vor im Wege der Organklage etwa eine Bundestagsfraktion oder im Wege der Verfassungsbeschwerde alle Bundesbürger das Bundesverfassungsgericht in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus gilt in Zukunft eine europäische Grundrechte-Charta, die die Grundrechte unseres Grundgesetzes und sogar noch einige mehr wie etwa den Datenschutz oder das Recht, zu arbeiten, enthält.
Als zusätzliches Rechtsmittel ist die Beschwerde auch gegen Grundrechteverletzungen an den Europäischen Gerichtshof eröffnet. Dieses Gericht urteilt nicht weniger kritisch als das Bundesverfassungsgericht. Es hat in der Vergangenheit auch schon mal Grundrechtsverletzungen beanstandet, die vom Bundesverfassungsgericht nicht gesehen wurden.
Selbstverständlich darf die EU Sie nicht zwingen, in einem oktroyierten Käfig zu leben. Versucht sie es doch, können Sie dagegen genauso und genauso wirksam wie bisher den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht beschreiten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele