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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Helmut W. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Helmut W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich möchte Sie dazu auffordern, sich gegen eine Verschiebung des im
Stammzellgesetz festgeschrieben Stichtags auszusprechen. In meinen Augen
ist es ein Unding, dass offenbar nach einer gewissen Schamfrist am Ende
jede Stammzelle benutzt werden darf (darauf läuft, logisch zu Ende
gedacht,. die Verschiebung heraus, denn ich kann mir nicht vorstellen,
dass dies die letzte Verschiebung sein wird). Von der Forderung aus
flachen FDP-Kreisen ganz zu schweigen.

Die Alternative der adulten Stammzellen, die gewonnen werden können, ohne
Embryonen zu töten, bietet genügend Potential für Arbeiten deutscher
Forscher, mit in etwa den gleichen Aussichten auf langfristige Erfolge.

Stehen alle Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion hinter der Aussage
von Priska Hinz MdB, dass die geltende Stichtagsregelung beibehalten
werden muss (so laut Pressemitteilungen), oder gibt es da abweichende
Standpunkte?

MfG
H. Weidner-Kim

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Weidner-Kim.

Den Antrag für die Beibehaltung des bisherigen Stichtages habe ich unterschrieben, wie Sie auch der Presse (Spiegel und Tagespiegel) entnehmen konnten.
Ich habe die Unterschriften nicht gesammelt, deshalb weiß ich nicht, ob alle grünen Abgeordneten diesen Antrag unterschrieben haben. Soweit ich weiß, waren es jedenfalls sehr viele, wohl auch die meisten.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Weidner-Kim.

Ihrem Wunsch war ich schon nachgekommen, als ich den fraktionsübergreifen den Antrag unterschieben habe, der darauf hinausläuft, es bei der im Gese tz festgelegten Frist zu belassen. Ich bin kein Mediziner und meine Kenntnisse zur Gen-Forschung sind nur sehr allgemeine. Deshalb sind meine Gründe für die Unterzeichnung dieses Antrages auch wenig fachspezifisch: Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber soll nicht die Frist, die seinerzeit als Kompromiß gefunden und mit guten Gründen im Gesetz festgeschrieben worden war, jetzt einfach wieder ändern. Das verleitet dazu, alle paar Jahre wieder nachzubessern und die Frist zu verlängern. Und mit menschlichen Stammzellen sollte zurückhaltend umgegangen und nicht alles ohne Weiteres gemacht werden, was möglich erscheint. In menschlichen Stammzellen sollte nicht rumgefummel werden wie in anderen und deshalb keine Versuche zugelassen werden, deren Erfolg zur Heilung von Leiden fraglich sind.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele