Frage an Hans-Christian Ströbele von Felix H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
wenn Aleviten aus der Türkei in Deutschland Asyl beantragen und als Grund Gefahr für Leib und Leben im Heimatland angeben, wie kann es dann möglich sein, dass 83 türkische Mitbürger (überwiegend Aleviten und vermutlich hier asylsuchend) mit Türkish Airlines ins Heimatland und wieder zurückgeflogen werden? Kann nach der Rückkehr ein Recht auf Asyl noch begründet sein? Wenn ja, nach welcher Grundlage?
Mit freundlichen Grüßen
Felix Henni
Sehr geehrter Herr Henni.
Zu konkreten Fällen kann ich nur Stellung nehmen, wenn ich sie genau kenne.
Aber grundsätzlich gilt, daß ein Recht auf Asyl in Deutschland nur und nur solange besteht, wie Asylgründe der Verfolgung im Herkunftsland vorliegen. Wenn also keine politische Verfolgung mehr zu befürchten ist, ist ein Asylgrund nicht mehr gegeben.
Es kommt aber jeweils entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an, die Außenstehende meist nicht ausreichend beurteilen können.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele