Frage an Hans-Christian Ströbele von Erich V. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
aus dem Artikel ( http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/966/155560 ) in der SZ entnehme ich, daß Ausländer aus Drittstaaten mit Touristen- und Studenten-Visa keinerlei Rechte haben, im Rahmen des Schengen-Abkommens in andere EU-Mitgliedstaaten einzureisen und sogar ein Strafverfahren und Einreiseverbot erhalten - auch, wenn ihnen wie im Falle der 3 türkischen Studentinnen aus Polen eine falsche Auskunft erteilt wurde.
Die detaillierte Berichterstattung in dem SZ-Artikel läßt jedoch die Frage offen, warum sich die 3 Studentinnen vor der Bundespolizei nackt ausziehen mußten und in eine Gefängniszelle gesteckt wurden, ihnen unterschiedliche Beträge aus ihren Portemonnaies entnommen und wieso sie in Handschellen an die polnische Polizei "übergeben" wurden. Ist dies tatsächlich so in den EU-Gesetzen vorgeschrieben?
Dies erinnert mich eher an eine bestimmte Art von gewissen geheimen Polizeieinsätzen vor etwa 70 Jahren in Deutschland.
Werden Sie zu diesem bizarren Fall der Bundesregierung eine kleine Anfrage stellen oder müssen sich jetzt alle ausländischen Studentinnen aus Drittstaaten für die Bundespolizei ausziehen?
Mit Gruß
E. Virch
Sehr geehrter Herr Virch,
Ich teile Ihre Auffassung, daß der in der SZ geschilderte Fall "bizarr" erscheint.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, daß Studentinnen sich vor der Bundespolizei zu entkleiden haben, ihnen Handschellen angelegt und unterschiedliche Geldbeträge weggenommen werden.
Ich werde die für den Themenbereich federführenden Kollegen der Fraktion bitten, den Fall bei der Bundesregierung - ggf. per Anfrage - weiter aufzuklären.
Mit freundlichem Gruß
Christian Ströbele