Portrait von Hans-Christian Ströbele
Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Ströbele zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Matthias K. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Matthias K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ströbele,

ich möchte
Ihre Antwort an Herrn Backfisch bzgl. Messerverbot aufgreifen und hätte hierzu noch Fragen bzw. Anmerkungen.

In Discos, Stadien und Schulen kommt auch jetzt schon niemand mit einem Messer rein! Die aktuellen Gesetze reichen völlig aus.
Und das wissen Sie sehr genau!

Zum Antrag der Grünen bzw. der SPD-Antrag des Landes Berlin bzgl. Messertrageverbot:
Es geht eben nicht nur um ein Verbot von "langen, feststehenden Messern"! Der Antrag Ihrer Partei (und auch der SPD) bedeutet ein generelles Verbot von so ziemlich allen modernen, handelsüblichen Messern. Egal ob feststehend od. klappbar!
Denn die ganzen Kriterien für Messer (von denen ja nur ein od. zwei Kriterien erfüllt sein müssen), die verboten sein sollen, beschreiben wie gesagt so ziemlich ALLE Messer!
Das wäre genauso, Sie würden Autos nicht verbieten, sondern nur 2-Türer, 3-Türer, 4-Türer und 5-Türer. Dazu noch Autos mit Anhängekupplung und alle Autos mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer als 800 kg! Welche wären dann noch erlaubt??

Ich lebe/wohne auf dem Land. Wenn ich mit meiner Tochter (3) auf dem Waldweg spazieren laufe, trage ich oft ein feststehendes Messer mit Klinge > 12cm bei mir! Stöcke schnitzen, Pilze sammeln usw. gehören für uns einfach dazu!
Als Feuerwehrmann trage ich ein einhändig zu bedienendes Rettungsmesser mit feststellbarer Klinge bei mir. Auch privat!

Brauche ich in Zukunft eine Bescheinigung der Gemeinde, daß ich bei der Feuerwehr bin, wenn ich das Messer bei mir trage?
Darf ich es Ihrer Meinung dann nur im Dienst tragen?
Wie will die Polizei in Zukunft entscheiden, ob ich es "brauche", oder ob sie es mir abnehmen darf ?
Werden hier nicht 80 Mio. Bürger wegen ein paar betrunkener Jugendlicher in Großstädten massiv in ihren Freiheitsrechten beschnitten?

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Krist

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Krist.

Sie können weiter Ihr Messer zum Pilze sammeln oder Stock schnitzen nutzen. Auch zur beruflichen Nutzung können Sie das Messer mitführen. Es geht im grünen Antrag nicht um ein Verbot des Besitzens der Messer. Auch nicht um ein generelles Verbot des Mitführens. Es geht um das Mitführen der Messer in der Öffentlichkeit, also wenn beim Gang in die Gastwirtschaft oder auf Kirmes. Im übrigen ist der Antrag kein Gesetzentwurf, der keine fertige endgültige Formulierung. Diese wird noch gefunden und zwar entsprechend besonders gefahrgeneigter Situationen und Orten.

Die vielen Zuschriften, die wir dazu erhalten, enthalten zum Teil Anregungen und Argumente, die bei einer Gesetzesformulierung durchaus ein Rolle spielen können.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele