Frage an Hans-Christian Ströbele von Diego F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich bemerke in meiner persönlichen Umgebung immer öfter "Jugendgangs" und kriminelle Jugendliche, welche nicht nur Delikte wie Raubüberfall oder Taschendiebstahl verüben, sondern auch familiäre Konklikte offen auf deutschen Straßen ausüben. Ich kann berichten von einem 18 jährigen "Jugendlichen", marokanisch muslimischer Herkunft, welcher sein Auto als Waffe einsetzte um seinen Onkel zu attaktieren, anschließend wurde noch ein Messer gezogen. Er gab am letzten Prozesstag, die Taten zu, und wurde daraufhin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Meiner Meinung nach sollten "Jugendliche", welche solch eine kriminelle Energie aufweisen, nicht mit einer Bewährungsstrafe davon kommen. 2 Waffen im Einsatz, also das Messer immer dabei, = Bewährungsstrafe? Der Kriminelle lacht den deutschen Staat doch aus. Planen sie dagegen etwas zu tun?
Des Weiteren ist mir aufgefallen, dass der Anteil an Straftatten in meinem persönlichen Umfeld, oft von "Jugendlichen" begangen werden, welche dem Islam angehören, sehen Sie eine konkrete Verbindung zwischen dem Islam und diesen Straftaten?
Mit freundlichen Grüßen
Diego Faßnacht
Sehr geehrter Herr Faßnacht.
Eine konkrete Verbindung von der Begehung solcher Straftaten zum islamischen Glauben sehe ich nicht.
Manche Urteile von Gerichten mögen unverständlich oder sogar ungerecht erscheinen, wenn man nur das Ergebnis der Verhandlung in der Zeitung liest. Als Strafverteidiger weiß ich aber, daß der Fall sich häufig ganz anders darstellt, wenn man die ganze Hauptverhandlung miterlebt und die Zeugen sowie die Sachverständigen gehört hat. Deshalb möchte ich den konkreten Fall ohne Kenntnis der Einzelheiten der Verhandlung nicht beurteilen.
Aber grundsätzlich gebe ich Ihnen recht. Manche Urteile bleiben auch dann unverständlich und sind nicht nachvollziehbar, wenn man die Akten kennt und die Zeugen gehört hat.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele