Frage an Hans-Christian Ströbele von TOBIAS R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr STRÖBELE,
in Ihrem Wahlbezirk ist die Redaktion der Tageszeitung ´taz´ ansässig. Diese hat am 16.01.2008 unter den Titel ´HELMUT HÖGE über Scheißdeutsche´ einen Artikel zur anhaltenden Debatte über Gewaltkriminalität im allgemeinen sowie den 76-jährigen Münchener, dem vor Weihnachten von zwei Gewalttätern der Schädel eingeschlagen wurde veröffentlicht.
Darin heißt es:
´Ich kann mir eigentlich keine treffendere Bezeichnung für so eine bayrische Respektsperson [wie Scheißdeutscher] denken.´
Und weiter:
´Seien wir ehrlich: Wenn irgendwo auf der Welt ein Mistvolk - gleichermaßen nach unten hin überheblich wie zur Macht hin unterwürfig - es verdient, attackiert zu werden, dann ist es dieses scheißdeutsche!´
Welche Möglichkeiten sehen Sie - als Abgeordneter wie als Jurist - gegen eine derartige Anstachelung zum Nationalitätenhass vorzugehen?
Mit freundlichem Gruß, TOBIAS RÜGER
Sehr geehrter Herr Rüger.
Ihre Auffassung teile ich nicht. In dem inkriminierten Artikel sehe ich keine "Aufstachelung zum Nationalitätenhaß".
Es handelt sich offensichtlich um eine polemische Auseinandersetzung mit Vorfällen von Anmache, Benachteiligung und Diskriminierung gegen Migranten in Deutschland. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich der Autor Helmut Höge mit der in einer Auseinandersetzung gefallenen Äußerung "Scheißdeutsche", die er unter Hinweis auf eine Preisverleihung an den Scientologen Tom Cruise durch deutsche "Medienhengste, wenn irgendwo auf der Welt verdient", ansieht.
Eine "Aufstachelung" ist darin nicht enthalten schon gar nicht zum Nationalitätenhaß gegen das Volk, dem der Autor selbst angehört.
Im übrigen stünde einem Vorgehen gegen Autor und Zeitung auch die Presse- und Meinungsfreiheit entgegen.
Ich beabsichtige deshalb nicht, dagegen vorzugehen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele