Frage an Hans-Christian Ströbele von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Hans-Christian Ströbele(Grüne) !
Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:
1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden – Jugendpornografie. Dazu soll das „Schutzalter“ auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?
2.In Zukunft soll auch das sogenannte „Posing“ als Kinder- und Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?
3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?
Medienwirksame Gewalttaten an Kindern/Jugendlichen wurden dazu benutzt die Gesetze immer wieder neu zu verschärfen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass es zum Gesetzentwurf eine weitere Anhörung von Sachverständigen gibt, die aus dem Fachbereich der Sexualwissenschaft etc. kommen. Mit Sicherheit wird es dann weitere Kritik gegen eine Strafverschärfung geben. Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Sehr geehrter Herr Gieseking.
Sie haben recht. Nur auf die öffentlichen Proteste und die Kritik aus der Opposition ist zurückzuführen, daß die von Ihnen genannten Gesetzesverschärfungen noch nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden.
Die Heraufsetzung des Schutzalters erfolgt mit der Begründung, die EU-Richtlinie verlange dies vom deutschen Gesetzgeber. Im wesentliche gibt es nur diese formale Begründung der Notwendigkeit des EU-Vollzuges, aber keine inhaltlichen Gründe Unter Rot/Grün war diese Verschärfung am Widerstand der Grünen gescheitert. Jetzt fehlt dieses rechtsstaatliche Korrektiv.. Deshalb steht zu befürchten, daß die Gesetzesänderungen von der großen Koalition bald verabschiedet werden, wenn davon ausgegangen wird, daß die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nachgelassen hat. Derzeit liegt der Entwurf wieder im Rechtsausschuß.
Wir bemühen uns weiter. Aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse nim Bundestag stehe die Chancen für die Vehinderung der Verabschiedung weiterhin nicht gut.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Sehr geehrter Herr Gieseking.
Sie haben recht. Deshalb haben Die Grünen im Rechtsausschuß gegen die von Ihnen aufgeführten Gesetzesverschärfungen gestimmt. Unter Rot/Grün waren die Pläne für diese Verschärfungen des Sexualstrafrechts an dem Widerstand der Grünen gescheitert, obwohl schon damals die EU-Richtlinie diese Umsetzung angeblich verlangte.
Ich halte die Anhebung der Altersgrenze für unsinnig und falsch. Sie kann zu unverantwortlicher Kriminalisierung des Sexuallebens von Jugendlichen führen. Die Argumentation des Justizministerium, kein Staatsanwalt werde solche Verfahren betreiben, trifft nicht zu.
Der heftigen öffentlichen Kritik ist es zu danken, daß die Verabschiedung der Gesetzesänderungen überraschend von der Tagesordnung des Bundestages genommen wurde. Ich fürchte, dahinter steht die Erwartung, daß der Protest sich totlaufen, und eine Verabschiedung danach ohne Probleme erfolgen kann.
Deshalb ist es wichtig, daß Kritik und Protest an die Adresse der Koalition weiter geschickt werden.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele