Frage an Hans-Christian Ströbele von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ströbele ,
fallen rassisistische Beleidigungen von deutschen Bürgern durch Migranten (z.B. Titulierungen wie "Scheißdeutscher") unter den Straftatbestand der Volksverhetzung ? Ändert sich die rechtliche Situation, wenn die beleidigende Person zwar einen Migrationshintergrund hat, aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt?
Mich interessiert hier ausschließlich der juristische Aspekt , weniger jedoch ein Rekurs auf die aktuelle politische Debatte.
Vielen Dank.
Beste Grüsse ,
Thomas Lemke
Sehr geehrter Herr Lemke.
Einfache Beleidigungen erfüllen nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Nach § 130 StGB muß es sich um eine friedensstörende Hetze handeln. Das heißt, die Äußerung muß nach den Umständen konkret geeignet sein den öffentlichen Frieden zu stören und nach Inhalt und Form eine besonders herabsetzende Kundgabe einer Mißachtung sein, die die Menschenwürde anderer angreift.
Auf die Staatsbürgerschaft der beschimpften oder beschimpfenden Person kommt es grundsätzlich nicht an. Allerdings könnte der Umstand, daß der Beschimpfende derselben Bevölkerungsgruppe angehört wie die Beschimpften eine Rolle spielen bei der Beurteilung der Äußerung und auch der Frage, ob die Äußerung zur Friedensstörung geeignet ist.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß jeder konkrete Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände bewertet werden muß. Das gilt selbstverständlich auch für Äußerungen beschimpfenden Inhalts gegenüber Migraten oder anderen Teilen der Bevölkerung.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele