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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Dr. Detlef H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Dr. Detlef H. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ströbele,

im "Interview der Woche" im Deutschlandfunk am 6. Januar d. J. hat Herr Dr. Ramsauer es abgelehnt, Kinderschutzrechte ins GG aufzunehmen, und statt dessen die SPD aufgefordert, mögliche Einwände gegen Online-Durchsuchungen als Bestandteil eines neuen BKA-Gesetzes aufzugeben, um die Kinderpornographie besser bekämpfen zu können. Es entstand der Eindruck, dass die vom Innenminister geplanten Online-Durchsuchungen nunmehr generelles Element der Strafverfolgung werden sollen. Wie stehen Sie als RA und Strafverteidiger zu deratigen Positionen des CSU-Landesgruppenchefs?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haase.

Online-Durchsuchungen lehne ich ab. Schon heute ist der Zugriff auch auf Festplatten und E-mail-Verkehr möglich, aber nur offen im Weg der Durchsuchung und Beschlagnahme etwa. Diese Ermittlungsmöglichkeiten reichen aus. Dann hat der Betroffene immer die Möglichkeit, gerichtlich nachprüfen zu lassen, ob die Ermittlungsmaßnaßhme rechtswidrig war oder nicht. Er kann auch mit gerichtlicher Hilfe sicherstellen, daß das die beschlagnahmten Gegenstände für die Polizei tabu bleiben. Diese rechtstaatlich so wichtige Möglichkeiten bestehen nicht, wenn der Trojaner heimlich gesetzt wird und der Betroffene nie davon erfährt.
Schon gar nicht darf ein so gravierender Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen wie die online-Durchsuchung zu einem generellen Strafverfolgungselement werden.
Letztlich wird nicht der CSU-Landeschef, sondern das Bundesverfassungsgericht über Online-Durchsuchung und Trojanereinsatz entscheiden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele