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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Joachim S. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Joachim S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,
mit Besorgnis nehme ich seit einiger Zeit war, dass unser Land immer mehr durch die EU unter "Beschlag" genommen wird. Ursprünglich bin ich kein Gegner der EU, aber durch Recherchen im Internet bin ich nun ein Gegner dieses entstehenden multikulturellen EU-Staates der durch EU-Reformvertrag Entrechteten.

Als Wähler Ihrer Partei ist es mir nun ein Bedürfnis diese Anfrage an Sie zu stellen:
Entspricht es der Tatsache, dass Herr Uni. Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider, Prof. für Staatsrecht, eine Aushebelung der nationalen Grundgesetze und Bürgerrechte sieht, bei Ratifizierung des EU-Reformvertrages in allen 27 EU Staaten?

(Die Videos der Vorlesung sind unter http://www.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M , ff. zu sehen)

Als einziges Land darf Irland dazu ein Referendum abhalten, seine Bürger dazu befragen!?
In diesem Zusammenhang ist auch das Verhalten unserer Medien merkwürdig, die soweit mir bekannt, nicht ein einziges Mal über die angeführten Punkte berichtet haben.
Ein so weit reichender (Staaten-)Vertrag wird unter den Tisch gekehrt?
Sind wir bereits in einem Orwellschen Staat angelangt?
--
Weiter möchte ich mich hier für Ihre Ausführungen zur Jugendgewalt bedanken .
Ich teile Ihre Ansicht, dass eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht notwendig ist. Lediglich die Ausführung bestehender Gesetze und die physische Anwesenheit von Wach- oder Streifenpersonal sind notwendig um solche Zustände zu unterbinden.

Es ist bemerkenswert wie es immer wieder möglich ist, dass sich (andere) Parteien mit Alltäglichem in Szene setzen können(CDU,CSU).

Mit freundlichen Grüssen

J. Seidl

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Seidl.

Die Kritik und Skepsis gegenüber der neuen "EU-Verfassung" und dem jetzt vorgelegten Reformvertrag wurde und wird von vielen geteilt, auch von Hochschullehrern.
Auch ich hatte mehrere gravierende Kritikpunkte an der "EU-Verfassung" benannt und aus der Diskussion in Frankreich übernommen, aber letztlich doch für das Gesetzeswerk gestimmt. Die Gründe waren auf meine hompage nachzulesen. Die Auffassung, daß Grundrechte und Bürgerrechte aus dem Grundgesetz ausgehebelt wurden, habe ich nicht geteilt. Ganz im Gegenteil hatte die "EU-Verfassung" einige Grund- und Bürgererrechte aufgenommen und damit für den EU-Raum eher gestärkt. Außerdem wurde das Grundgesetz durch die "EU-Verfassung" nicht aufgehoben, sondern war weiterhin gültig und das Bundesverfassungsgericht sieht sich nach wie vor als Hüter dieser Grundrechte.
Der Reformvertrag enthält offensichtlich weiter einige der auch von mir kritisierten Punkte. Ich bin noch nicht dazu gekommen, dieses umfangreiche Vertragswerk genau durchzusehen und mir eine abschließende Meinung zu bilden. Ich werde dies aber noch tun, bevor es im Bundestag debattiert wird.
Sofern der Vertrag Verfassungsqualität haben sollte, halte ich auch in Deutschland eine Volksabstimmung darüber für richtig und nötig. Dazu müßte aber wahrscheinlich zunächst das Grundgesetz geändert und eine solche Volksabstimmungsmöglichkeit geschaffen werden.
Geplant ist eine Volksabstimmung in Deutschland nicht.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele