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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rico H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Welche Konsequenzen wird BGH-Urteil bezüglich der G8-Razzien haben?
Wird Monika Harms in irgendeiner Weise belangt werden?

Und wenn nicht, ist es nach deutschem Recht tatsächlich so, daß man Verfassungverstöße, die von staatlicher Seite begangen werden, hinnehmen muß, um sich hinterher darüber zu beschweren?
Letztlich sieht es für mich so aus, als ob Frau Harms gegen jedes Recht verstoßen habe, als sie die Razzien durchzog. Hinterher zeigt der Richter den erhobenen Zeigefinger und Frau Harms hat aber trotzdem erreicht was sie wollte ...

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haaske.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß die Generbundesanwältin belangt wird.
Trotzdem hoffe ich, daß die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Folgen haben werden. Denn Sie haben recht mit Ihrer Feststellung, daß sich der Rechtsstaat nicht damit begüngen kann, nachträglich die Rechtswidrigkeit einer so weitgehendenden und spekakulären Zwangsmaßnahme wie die der bundesweiten Durchsuchungsaktion im Mai vergangen Jahres festzustellen. Es müssen jetzt Konsequenzen gezogen werden, damit in Zukunft solche Grundrechtsverletzungen nicht wieder vorkommen.
Deshalb habe ich verlangt, daß die Betroffenben reabilitiert und entschädigt werden und die Forderung nach einer grundlegenden Korrektur der überharten und rechtswidrigen Linie der Bundesanwaltschaft gefordert sowie die Frage nach personellen Konseuenzen in der Bundesanwaltschaft gestellt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele