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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Herman B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Herman B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Ströbele,

durch Zufall bin ich auf diese Webpage gestoßen, als ich mich bzgl. der Verschärfung des Waffenrechts, hier das Führen von Messern informieren wollte. Hier Viele Handwerker führen bei der Arbeit ein einhändig zu öffnendes Taschenmesser, mit selbstständig verriegelnder Klinge bei sich, nicht als Waffe sondern als Werkzeug. Ich bin viel mit dem Fahrrad unterwegs und habe daher oft ein Messer bzw ein Mehrzwegwerkzeug, mit Schraubendreher, Zange und feststellbarer Klinge bei mir,. Viele Angehörige des THW oder der Feuerwehr führen Rettungsmesser mit sich, privat wie im Dienst, mit feststellbarer Klinge, einhändig zubediene. Auch ich führe ein solches Messer mit mir, bin ich also für sie ein potentieller Straftäter?

Das polizeiliche Gegenüber wird sich so oder so bewaffnen, ein angespitzter Schraubenzieher, eine EC-Karte in die seitlich eine Rasierklinge eingearbeitet wurde, ein Rasiermesser, ein Küchenmesser, soll ich Ihnen noch weiter Möglichkeiten aufzeichnen? Auch Kampfsport ist gefährlich und wird auch von vielen nicht nur zur Verteidigung gelernt, bei Karate, Ju-Jutsu lernt man auch tödliche Schläge, niemand kontrolliert wer an diesen Übungen teilnimmt Als im alten China Waffen verboten wurden, wurden Gegenstände umfunktioniert, der Nun-Chaku (Würgeholz, heute verbotener Gegenstand) entstand aus dem Dreschflegel. Aus meiner Erfahrung als PVB weiß ich, das z.B. immer dort wo viel Alkohol konsumiert wird auch die Gewalt-bereitschaft steigt, es vermehrt zu Streit kommt, sowie zu Tätlichkeiten. Wäre da nicht auch nach Taten gefragt? Klar ein für Jugendliche wäre nicht sehr populär . Wie wäre es den Erwerb von solchen Messern mit einem Lehrgang zu verbinden, Themen Körperverletzung, Notwehr, ähnlich der Sachkunde für Schuß-waffen, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnises ? Man muss ja nicht immer alles gleich verbieten, oder? Die meisten Bürger sind gesetzestreu ;-), auch mit Messer. Mit freundlichen Grüßen Backfish

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Backfisch.

Sie haben recht. Die gefährlichste Droge für andere Menschen ist der Alkohol, denn nichts macht Jugendliche und Erwachsene so aggressiv gegen andere wie Alkohol. Trotzdem halte ich ein Verbot für wenig sinnvoll, wie nicht nur die Erfahrungen im Chikago der zwanziger Jahre gezeigt haben. Verbote sind häufig kontraproduktiv, auch damit haben Sie recht.
Es geht auch nicht darum, dem Handwerker, Schornsteinfeger, Metzger, Koch oder Feuerwehrmann die Nutzung seines Messers zu verbieten. Nicht einmal Ihnen oder anderen soll das private Messer weggenommen werden. Es geht darum, den Öffentlichen Raum möglichst weitgehend von solchen gefährlichen Werkzeugen freizuhalten. Niemand muß doch ins Fußballstadion, in die Schule, in die Disco oder in die Kneipe ein langes feststehendes Messer mitnehmen können dürfen. Und kein Jugendlicher oder Erwachsener muß eine solche Waffe möglichst noch stolz am Gürtel oder im Ärmel mit sich tragen, wenn es zur Streitauseinandersetung mit anderen Menschen geht. Das kann übrigens auch für eine Fahrradkette oder einen Baseballschläger gelten.
Mit anderen Worten, es kommt darauf an, ob offensichtliche Umstände erkennen lassen, daß gefährliche Gegenstände in der jeweiligen Situation in der Öffentlichkeit als illegal Waffen gegen Menschen eingesetzt oder zumindest bereit gehalten werden sollen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele