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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Thomas M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Thomas M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

dem Antrag aus der Drucksache 16/6961 entnehme ich, dass sie der Gesetzesinitative der Berliner SPD in Sachen Verschärfung des Waffengesetzes nicht ganz abgeneigt sind.

Vielleicht können sie mir helfen: Ich hab da so ein kleines Taschenmesser, das hab ich immer (natürlich auch in der Öffentlichkeit) bei mir. Das brauch ich öfters mal beruflich, aber auch im Alltag ist das furchtbar praktisch. Das ist so ähnlich wie ein Schweizer Taschenmesser, aber das ist feststellbar - das kann mir also nicht einklappen und mir in die Finger schneiden. Ausserdem muss man das nicht mit dem Fingernagel aufknibbeln, sondern das geht zur Not mit einer Hand - ebenfalls echt praktisch.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ich so ein Werkzeug gar nicht mehr führen dürfte, also z.B. in der Hosentasche mitnehmen dürfte. Wenn ich so ein Messer also nicht mehr außerhalb des Hauses - also dort, wo es sinnvoll ist - gar nicht mehr mitnehmen darf, kommt es doch einem Verbot gleich. Zuhause in der Vitrine nützt es nichts, da kann ich ja eh auf Küchenschublade und Werkbank zurückgreifen.

Für mich hat das ganz einfach den Anschein, als sollen Werkzeuge zu Waffen erklärt werden und mit dem geplanten Verbot dem Bürger eine trügerische Sicherheit vorgegauckelt werden - bei gleichzeitigen Eingriff in die Rechte des Bürgers. Ist die Vorratsdatenspeicherung nicht schon schlimm genug?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller.

Auch ich habe ein Schweizer Taschenmesser. Ich nehme es auf Reisen mit - wenn ich nicht das Flugzeug nutze -, aber nutze es auch sonst im Alltag. Eine solche Nutzung von kleinen Messern will auch niemande verbieten. Anders ist es mit Klappmessern, die als Waffe mitgeführt werden und auch genutzt werden sollen.
Wenn Sie ein solches Messer beruflich nutzen, etwa als Elektro-Handwerker, sollen Sie dies auch weiter tun können. Nur in ein Fußballstadion sollen Sie eine solche potentielle Waffe genauso wenig mitnehmen, wie einen Vorschlaghammer oder ein Beil. Es kommt also weniger auf die Art des Werkzeuges an, als auf die erkennbare Gebrauchsabsicht.
Die Grüne Fraktion hat übrigens einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht, der die Verschärfung des Waffenrechts vorsieht. Alle Erfahrung zeigt, daß dort, wo weniger Waffen legal zur Verfügung stehen, auch weniger Waffen zur Durchführung von Gewalttaten genutzt werden.
Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele