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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Armin D. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Armin D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

die Berliner SPD hat beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Waffenrechtes-Trageverbot für bestimmte Messer eingereicht.
Begründet wird dies dadurch, dass ein Verbot des Tragens bestimmter Messertypen anscheinend zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit erforderlich ist. Einleitend wird erläutert, dass bestimmte Messertypen mit besonderer Waffeneignung nicht mehr in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen. Unter Punkt 2.1.5 bis 2.1.7 werden dann verschiedene Kriterien für die Einstufung als Waffe genannt. Unter anderem unter 2.1.7 wörtlich:" mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ".

Tatsache ist, dass durch diesen Punkt jedes Klappmesser mit sich beim Öffnen selbstständig verriegelnder Klinge erfasst wird, unabhängig von der Klingenlänge. Dadurch werden auch sämtliche Multifunktionstools (z.B. Leatherman-Tool, Schweizer Offiziersmesser mit feststellbarer Klinge) als Waffe eingestuft und deren Mitführen verboten. Derartige Werkzeuge sind allerdings in hunderttausendfacher Zahl bei Handwerkern, Outdooraktivisten u.ä. im Gebrauch.

Wie ist es mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik vereinbar, dass das kriminelle Fehlverhalten einer geringen Minderheit dazu benutzt wird Gesetze zu erlassen, die in das Leben von grossen Teilen der Bevölkerung eingreifen?

Zumal wenn davon ausgegangen werden muss, dass die Zielgruppe dieses Gesetzes, schwerkriminelle Jugendliche, diesem Gesetze kaum Beachtung schenken wird. Bereits jetzt wird in diesem Gesetzesentwurf darauf eingegangen dass dies zu befürchten ist, bzw. dass angenommen werden muss, dass dieser Personenkreis auf Gegenstände ausweichen wird die nicht durch dieses Gesetz betroffen sind.
Es ist eine Kapitulationserklärung unserer Legislative, wenn diese Gesetze erlässt, in der Hoffnung durch ein Verbot des Mitführens von Tatwerkzeugen Straftaten verhindern zu können!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Drumm.

Auf eine ähnliche Frage von Herrn Müller habe ich soeben geantwortet: "Auch ich habe ein Schweizer Taschenmesser. Ich nehme es auf Reisen mit - wenn ich nicht das Flugzeug nutze -, aber nutze es auch sonst im Alltag. Eine solche Nutzung von kleinen Messern will auch niemande verbieten.
Anders ist es mit Klappmessern, die als Waffe mitgeführt werden und auch
genutzt werden sollen.
Wenn Sie ein solches Messer beruflich nutzen, etwa als Elektro-Handwerker, sollen Sie dies auch weiter tun können. Nur in ein Fußballstadium sollen Sie eine solche potentielle Waffe genauso wenig mitnehmen, wie einen Vorschlaghammer oder ein Beil. Es kommt also weniger auf die Art des Werkzeuges an, als auf die erkennbare Gebrauchsabsicht.
Die Grüne Fraktion hat übrigens einen Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages eingebracht, der die Verschärfung des Waffenrechts vorsieht.
Alle Erfahrung zeigt, daß dort, wo weniger Waffen legal zur Verfügung stehen, auch weniger Waffen zur Durchführung von Gewalttaten genutzt werden. Das gilt gerade auch für Straftaten von Jugendlichen. Der Vergleich mit der Vorratsdatenspeicherung ist schon deshalb nicht angemessen, weil mit der Änderung des Waffenrechts der Staat nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Kontrollmöglichkeiten und darüber hinaus aufgerüstet werden soll, sondern es geht um Abrüstung der Bürgerinnen und Bürger."
Diese Antwort gilt auch für Ihre Frage.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele