Frage an Hans-Christian Ströbele von Patrick Z. bezüglich Soziale Sicherung
guten tag her ströbele,
ich habe eine frage zum SED-Opferentschädigungsgesetz. ist es richtig das diese opferrente auf hartz iv angerechnet wird bzw. dann ja wohl abgezogen wird? vorab wurde ja in den medien das bild verbreitet das dies nicht geschehen sollte??
noch eine zusatzfrage von meiner mutter aus brandenburg:
ihr wurde mehrfach telefonisch mitgeteilt das die sed-entschädigungsrente zuerst an 80-jährige ausgezahlt wird und auch sie als chronisch-kranke (haftbedingt) noch warten müßte.
is dies richtig? warum dauert die bearbeitung mehr als drei monate (die unterlagen liegen seit september dem amt komplett vor), bei der bewiligung der stasi-täter ging die auszahlung ja nun recht flott.
schon vorab vielen dank!!
beste grüße aus reinickendorf
Sehr geehrter Herr Zoschke,
Hoffentlich ist Ihr Problem inzwischen längst gelöst. Die Mitarbeiter in der grünen Fraktion hatte ich gebeten, zu Ihrer Frage noch eine substanziellere Antwort aufzuschreiben. Ich war zwischenrein erkrankt. Auch deshalb hat die Antwort etwas länger gedauert. Ich bitte, mir dies nachzusehen. Nachstehend übermittele ich Ihnen jetzt die Antwort. Ich hoffe, Sie können damit noch etwas anfangen:
1. SED-Opferpension erhalten wirtschaftlich bedürftige Betroffene. Wer als wirtschaftlich bedürftig gilt, regelt § 17a des zugrunde liegenden Gesetzes (StrReHaG):
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__17a.html
M.E. ist eine SED-Opferpension nicht anzurechnen auf Hartz IV-Bezüge.
Das ergibt sich entweder bereits aus § 11 Abs. 3 SGB II
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
bzw. aus § 1 Abs. 1 Nr. 2 der gerade neugefaßten ‚Arbeitslosengeld II /
Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)’
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/algiiv_2008/gesamt.pdf
bzw. gemäß § 16 Abs. 4 StrReHaG,
http://www.gesetze-im-internet.de/strrehag/__16.html
wonach die SED-Opferpension „als Einkommen bei Sozialleistungen, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, unberücksichtigt“ bleibt. Denn ALG II ist eine derartige, von der Existenz anderen Einkommens abhängige Sozialleistung.
Wegen weiterer Einzelheiten möchte ich auch Sie - wie schon einige Fragesteller vor Ihnen - bitten, sich an die in der bündnisgrünen-Bundestagsfraktion zuständige Fachexpertin und rentenpolitische Sprecherin, meine Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk, zu wenden. Diese ist erreichbar unter irmingard.schewe-gerigk@bundestag.de
, Tel.: 030/227-71015, Fax: 030/227-76300.
2. Sehr geehrte Frau Zoschke senior,
ich bedaure, dass Ihr Antrag nicht so schnell bearbeitet wurde wie erhofft, obwohl Ihre Unterlagen dem Amt schon ab September vorlagen.
Seit Inkrafttreten dieses Gesetzes Ende August 2007 gingen bis Ende November dem in Berlin zuständigen ´Landesamt für Gesundheit und Soziales´ rund 7.700 Anträge zu, von denen bis dahin nur 1000 Anträge abschließend bearbeitet werden konnten. Wegen dieses Staus werden m.W. seit Anfang Dezember 2007 Anträge von über 80-Jährigen vorrangig behandelt.
Die Antragsformulare waren m.W. nach Inkrafttreten des Gesetzes ab 29.8.2007 im ´LaGeSo´ (Zentrale in der Marienfelder Allee 66-80 oder in der Außenstelle Albrecht-Achilles-Str. 62) verfügbar.
Da außer der Haftdauer auch mögliche Ausschlußsachverhalte und sodann die materielle Bedürftigkeit je anhand beizubringender Belege zu prüfen sind, kann ich mir vorstellen, dass allein deshalb jede ´Fallbearbeitung´ einige Zeit dauert. Ich werde Ihren Hinweis auf lange Bearbeitungszeit an die o.g. für das Thema primär zuständigen Abgeordneten-Kollegin weiterleiten und auf rasche Abhilfemaßnahmen dringen.
Ich bin der Auffassung, dass angesichts insgesamt erwarteter 13.000 Anträge in Berlin frühzeitiger als offenbar geschehen personelle Aufstockungen für das zuständige Referat hätten geprüft werden sollen, u.U. aus den sogen. Personal-´Überhängen´.
Ich wünsche Ihnen wie auch allen weiteren Betroffenen und Antragstellerinnen, dass sie so rasch wie möglich ihre Opferrente erhalten und nicht noch monatelang darauf warten müssen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele