Frage an Hans-Christian Ströbele von Heike S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
die Mieter eines Mehrfamilienhauses in der Jablonskistrasse sind mit der Untätigkeit des Eigentümers ( Österreich ) in puncto Reparatur der defekten Hausgas-Leitung seit dem 17.9.07 konfrontiert. Weder Hausverwaltung noch Eigentümer haben sich bisher zu dem Sachverhalt der von der GASAG gesperrten Gasleitung geäußert.
Wir sind es leid ohne Heizung, Warmwasser und Kochgelegenheiten auskommen zu müssen.
Haben Sie hilfreiche Ideen zur Unterstützung für uns parat?
Sehr geehrte Frau Schmidt.
Grundsätzlich gilt:
Sie haben Anspruch auf Versorgung mit Heizung, Warmwasser und Kochen auf dem für Ihre Wohnung vorgesehenen Weg, also hier vermutlich mittels Heizgas. Der Vermieter ist nach Ihrer Schilderung wohl mit seiner Leistung im Verzug. Deshalb können Sie drastische Mietminderungen vornehmen, sofern Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Weg (Abmahnung mit Fristsetzung u.a.) gehen.Allerdings bringt dieser Weg keine rasche Abhilfe. Sie können auf dem vorgesehen gesetzlichen Weg den Vermieter erforderlichenfalls auch gerichtlich zur Herstellung der Versorgung veranlassen, vielleicht auch mittels Ersatzvornahme selbst für Abhilfe sorgen und die Kosten dann vom Vermieter eintreiben. Ob die Voraussetzung dafür gegeben sind und wie Sie den einen oder anderen Weg gerichtlich beschreiten können, sollten Sie mit Hilfe eines Rechtsanwaltes klären. Ohne Kenntnis aller Einzelheiten der Situation und dazu, was Sie bereits unternommen haben, kann ich einen verbindlichen Rat nicht geben.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele