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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rico H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Rico H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

für das Zustandekommen eines Streiks müssen im Allgemeinen 75% der Stimmberechtigten dem Streik zustimmen. In der zweiten Urabstimmung zur Beendigung dieses Streiks müssen aber nur max. 25% zustimmen.

Wieso gilt hier das demokratische Prinzip nicht mehr???

Ich habe mich mit dieser Frage auch schon an Ver.di gewand, wurde aber dort abgewimmelt! Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

mit freundlichen Grüßen

Rico Haaske

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Haaske.

Lang ist es her,daß Sie mir eine Frage zu den Abstimmungsquoren bei den Gewerkschaften gestellt hatten. Diese ist wie ein Duzend anderer Fragen irgendwie im Gestrüpp der Informationssysteme im Bundestag verloren gegangen und deshalb von mir nicht beantwortet worden.
Ich bitte Sie, wie auch die anderen Fragesteller, die auf eine Reaktion von mir bis heute warten, um Nachsicht.
Abgeordnentenwatch hat mir die Fragen auf meine Bitte hin nochmal zugemailt.
Ich weiß nicht, ob Ihre Frage inzwischen von anderer Seite beantwortet wurde.

Ich selbst war als selbständiger Rechtsanwalt nie und bin nicht Mitglied einer Gewerkschaft. Deshalb kann ich auch nur vermuten, daß ganz pragmatische Gründe für die unterschiedlichen Quoren zur Einleitung eines Streiks und zu dessen Beendigung nach Abschluß von Verhandlungen maßgeblich waren. Um einen Streik zu beginnen meinte man eine große Mehrheit zu benötigen, für die Akzeptanz eines Verhandlungsergebnisses aber sollte offenbar weniger reichen.
Satzungen und Verträge von Vereinen und von privaten Gesellschaften müssen grundsätzlich nicht an Regeln der Demokratie ausgerichtet sein, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Gewerkschaften werden rechtlich wie Vereine angesehen und behandelt.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele