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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Sebastian H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ströbele,

Heiligendamm 2007 ist genau wie auch der dortige Bundeswehr-Einsatz im Inneren aus den Schlagzeilen verschwunden und man findet kaum mehr Informationen dazu, darum meine Frage zu diesem Thema.
Gibt es neue Erkenntnisse, ob der Einsatz von Tornados und Spähpanzern gegen Demonstranten wieder erwarten doch gerechtfertigt war? Wie weit sind die Untersuchungen? Werden die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden? Oder sich zumindest das Bundesverfassungsgericht dazu äussern?

Es würde mich doch arg frustrieren, wenn das Thema völlig sang- und klanglos von der Bildfläche verschwände und Armeeeinsätze bei Demonstrationen in Deutschland die Regel würden...

Besorgt,
Sebastian Hanß

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Hanß.

Die Auswertung der Zeugenaussagen und der übrigen Beweismittel in meinem Büro ist weitgehend abgeschlossen. Wir werden versuchen, bald einen Bericht über die Ergebnisse zu erstellen. Leider sind nicht alle Zeugen bereit, Ihre Aussagen und Anschrift allgemein zur Verfügung zu stellen. Zu recht fürchten Sie, in den Fokus polizeilichen Interesses zu kommen. Grundsätzlich neue Erkenntnisse wird es vermutlich nicht geben. Ich hatte nochmals parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung wegen weiterer Anflüge von Bundeswehrflugzeugen auf Camps gestellt, die aber negativ beantwortet wurden.

Ob die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können, ist noch offen. So weiß ich nicht, ob der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern einen Untersuchungsausschuß einsetzen wird. Es sieht bisher nicht so aus. Dabei wäre die parlamentarische Aufklärung der Polizeieinsätze, die alle unter dem Kommando von Kavala stattfanden, nur durch einen solchen Ausschuß möglich. Leider sind Die Grünen in diesem Landtag nicht vertreten und können folglich dort auch keine Anträge einbringen. Das Bundesverfassungsgericht kann sich zu den Einsätzen nur äußern, wenn es zulässig angerufen wird.

Die grüne Bundestagsfraktion hat bei einem unabhängigen Wissenschaftler ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Organklage durch die Fraktion gegeben sind. Das Gutachten soll im September vorliegen. Vom Ergebnis der Prüfung hängt ab, ob wir das Verfassungsgericht anrufen können. Es gibt erheblich rechtliche Bedenken, die geklärt werden müssen. In der Sache selbst halte ich den Bundeswehreinsatz nach wie vor für verfassungswidrig, jedenfalls was den Einsatz der Tornados und der Spähpanzer anbetrifft.

Unabhängig davon haben zwei Betroffene aus dem Vorstand der Grünen Jugend mit Unterstützung der Grünen Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Tornado-Einsatzes beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereichen lassen. Nach Ausschöpfung des Rechtsweges bis zum Bundesverwaltungsgericht könnte dann auch über diesen Weg letztlich das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Das dauert aber wohl Jahre.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele