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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Dieter M. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Dieter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ströbele,

da die Diskussionen über den Islam intensiver werden, frage ich Sie ob Sie oder andere in der Lage sind den Koran in seiner Wirkung und seinem Anspruch einmal auf seine GG Vereinbarkeit prüfen zu lassen. Natürlich brauchen Sie dazu kein Studium des Koran, sonder lediglich die entsprechenden, heute gültigen Suren und Verse zu lesen. Damit Sie Zeit sparen, hier für Sie das Wesentliche. Ob sich bei uns noch jemand traut, diesen Antrag bei Gericht zu stellen, ich bezweifle dies. Der Koran, hier können Sie alles nachlesen: http://www.buergerbewegungen.de/bedrohtefreiheit.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Moll

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Moll.

Sicher sind viele Forderungen des Koran, wie auch solche der Bibel, wenn man sie heute noch wörtlich nimmt, mit Wortlaut und Sinn des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren.
Schon der Satz in der Bibel, "das Weib sei dem Manne untertan" und ähnliche Formulierungen im Koran würden vor den Augen des Bundesverfassungsgerichts keine Gnade finden und wären mit Art 1 und 3 Absatz I, II GG nicht zu vereinbaren.
Oder die Bibel wie auch der Koran immer wieder, einen anderen Menschen wegen bestimmter Taten zu töten, etwa wenn ein Mann mit einem anderen ins Bett geht. Das ist nach Artikel 1, 2 Absatz II und 1o2 GG verfassungswidrig, zumal nach unserem Grundgesetz die Todesstrafe abgeschafft ist. Deshalb fordert auch kein Gläubiger laut und ernsthaft, in Deutschland nach dieser Forderung zu verfahren.
Nur das ist ja gerade das Problem: Welche Suren und Verse sind heute gültig ? Wie werden die Suren des Koran und wie die Zitate aus der Bibel heute ausgelegt. Sind sie wörtlich zu nehmen oder aus der Zeit heraus, in der sie geschrieben wurden, zu interpretieren und wenn wie ?
Die alten Bücher der Religionen sind eben alt und man ist sich sehr sehr weitgehend einig, sie nicht wörtlich zu nehmen und den Wortlaut in der heutigen Welt nicht zum geltenden Recht und Gesetz zu erheben.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele