Frage an Hans-Christian Ströbele von Alexander W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele
Wie in den Medien zur Zeit berichtet wird, sieht Herr Dr. Schäuble in der Frage der Tötung von Verdächtigen bzw "Gefährdern" eine rechtliche Grauzone. Wie beurteilen Sie die rechtliche Situation?
Mit freundlichem Gruß,
Alex. Wollny
Sehr geehrter Herr Wollny.
Es gibt keine rechtliche Grauzone, wo der Innenminister sie gern sehen würde. Inzwischen scheint er ja auch von dieser Meinung und seiner Überlegung abgerückt zu sein, die gezielte Tötung von Gefährdern solle rechtlich geregelt werden.
Die Rechtslage war und ist klar. Laut Artikel 102 Grundgesetz ist die Todesstrafe abgeschafft. Mit Artikel 1 und 2 Absatz II,III GG wäre eine Tötung von Gefährdern unvereinbar. Deshalb bewegen sich diesbezügliche Gedanken des Verfassungsministers außerhalb der Verfassung und sind mit dieser nicht zu vereinbaren.
Eine gezielte Tötung sehen einige Polizeigesetze der Bundesländer vor, wenn es darum geht, eine Geisel durch einen gezielten Todesschuß vor der unmittelbaren akuten Bedrohung ihres Lebens - etwa vor dem Messer an ihrem Hals oder der Pistole an ihrem Kopf - zu retten. Das ist eine - durchaus umstrittene - gesetzliche Regelung eines übergesetzlichen Notstandes. Die Situation ist aber mit der, die durch einen "Gefährder" verursacht wird, in keiner Weise rechtlich zu vergleichen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele