Frage an Hans-Christian Ströbele von Norbert H. bezüglich Recht
Herr Ströbele,
vor kurzem wurde das Bundesdatenschutzgesetz geändert. Haben Sie sich bei der Abstimmung enthalten? Ich frage dies ganz ernst, weil Sie sich im ARD-Morgenmagazin als absoluter IT-Laie geoutet haben und dieses Thema zumindest Grundkenntnisse der IT für eine fundierte Meinung verlangt.
Sehr geehrter Herr Hartmann.
Sehr geehrter Herr Kujath.
Ihr Frage beantworte ich ganz ernst: Bei der Beratung von Datenschutzgesetzen und auch sonst von Gesetzen, die sich mit neuen Medien befassen, habe ich mitgewirkt und bei den Abstimmungen habe ich mich nicht enthalten.
Dies obwohl ich zur Nutzung der neuen Medien grundsätzlich gerade soviel weiß, wie ich für den "Hausgebrauch" benötige und beispielsweise für die Beantwortung dieser mail.
Aber selbstverständlich lasse ich mich von Fachleuten ausreichend kundig machen, bevor ich mich in den Ausschüssen oder Gremien des Deutschen Bundestages mit einzelnen Bereichen oder Themen der neuen Medien auseinandersetze. Zuletzt geschah dies bei den Themen online-Durchsuchungen von privaten PCs oder bei der Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung. Aber durch diese Informationen werde ich noch lange nicht zum Kenner der Gesamtmaterie.
Selbstverständlich werden wir auch während der Beratungen von Fachleuten begleitet und unterstützt. In der Regel findet dann auch eine Anhörung von Sachverständigen statt, um einzelne Punkte vertieft zu diskutieren. Ich bilde mir danach eine Meinung, die unter den Fachabgeordneten sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in einer Arbeitsgemeinschaft, dann im Arbeitskreis und der Fraktion zur Diskussion steht.
So kommt eine einigermaßen fundierte Haltung zur Abstimmung zustande.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Sehr geehrter Herr Hartmann.
Wie ich bereits auf zahlreiche Anfragen, die auf die Sendung im ARD-Morgenmagazin Bezug genommen haben, klargestellt habe, auch in Antworten an abgeordnenwatch, lassen ich mich vor Abstimmungen im Bundestags stets ausführlich durch Mitarbeiter und Fachleute kundig machen. Dies gilt vor allem für Themen, die in mein Fachgebiet fallen. Dazu gehört seit Beginn meiner Tätigkeit im Deutschen Bundestag das Datenschutzgesetz. Ich habe selbst einige Änderungen, die unter Rot/Grün verabschiedet wurden, mitformuliert und miterarbeitet. Ich kann Sie also beruhigen: Zu diesem Thema waren nicht nur Grundkenntnisse, sondern auch Spezialwissen vorhanden.
Es ist übrigens nichts Außergewöhnliches, daß Abgeordnete über Themen und Gesetze entscheiden, in denen sie sich nicht genau auskennen. Es ist für alle Bundestagsabgeordnete gar nicht möglich, alle Gesetzeswerke und die dazu geführten Fachdiskussionen auch nur nachzulesen und nachzuarbeiten. In der letzten Sitzungswoche hat der Bundestag mehr als ein Duzend zum Teil umfangreiche Gesetze behandelt. Ohne Aufteilung und Arbeitsteilung ist die Arbeit gar nicht zu bewältigen. In Fachgebieten, in denen wir uns selbst nicht genau auskennen, müssen wir uns auf die Zuarbeit und Bewertung der Fachabgeordneten und deren Mitarbeiter verlassen. Das ist in allen Fraktionen so, in den größeren mehr als in den kleinen, wo die einzelnen Abgeordneten zwangsläufig mehr Themen übernehmen müssen.
Umfragen unter Bundestagsabgeordneten ergeben immer wieder, daß Abgeordneten über Gesetze abgestimmt haben, deren Einzelheiten die gar nicht kennen. Das ist keine Schande, sondern unvermeidlich angesichts der großen Zahl der Gesetze, die im Parlament verabschiedet werden. Ich gehe davon aus, daß ich im Vergleich zu vielen Kolleginnen und Kollegen noch relativ viele Gesetze lese, weil mir das Verständnis für Gesetzestexte als Rechtsanwalt mit dreißigjähriger Praxis leichter fällt. Aber auch ich lese längst nicht alle Gesetze, die den Bundestag passieren.
Einen neuen PC habe ich auch und beginne mich schon im Intranet zu tummeln, weil etwas Zeit in der Sommerpause des Bundestages dafür bleibt. Demnächst weiß ich sicher auch und kann ich erklären, was ein Browser ist.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele