Frage an Hans-Christian Ströbele von Horst M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ströbele,
einem Buch von Herrn Uwe Wesel entnehme ich, daß das Bundesverfassungsgericht nur noch 1 von 1.000 Fällen positiv für den Bürger entscheidet.
Kann es sein, daß die anderen 999 sich irren - samt ihren Anwälten?
Oder liegt es beim Verfassungsgericht?
Mitarbeiter scheinen die doch genug zu haben.
Es ist doch klar, daß die betroffenen Bürger, die sich ja in ihren Grundrechten verletzt fühlen, sich von der Justiz und damit von dem Rechtsstaat abwenden - zumal, wenn es mehrfach passiert und man auch Kollegen hat, die ähnliches erfahren.
Zumindest ist es aus meiner Sicht bedenklich, daß diese Zahlen nicht veröffentlicht werden und keine Diskussion darüber stattfindet.
H. Murken
Sehr geehrter Herr Murken.
Die genauen Zahlen der ablehnenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts habe ich nicht parat, aber die Größenordnung, die Uwe Wesel schildert, dürfte wohl stimmen. Allerdings sind die von Ihnen angedeuteten Schlußfolgerungen wohl nicht gerechtfertigt.
Es ist keineswegs so, daß alle oder die Mehrzahl der Beschwerden von Rechtsanwälten oder anderen Rechtskundigen stammen.
Viele Beschwerden müssen aus ganz formalen Gründen ablehnt werden, weil nicht die Verletzung von Grundrechten geltend gemacht wird oder der Rechtsweg nicht ausgeschöpft ist. Dann gibt es eine Vielzahl von eher querulatorischen Begehren.
Es bleiben immer noch genug, die abgelehnt werden, obgleich sie formal in Ordnung waren und durchaus auch nachvollziehbar argumentieren. Aber das ist beim Bundesverfassungsgericht nicht anders, als bei anderen Gerichten mit überlasteten Richtern auch.
Die Veröffentlichung der Zahlen bringt auch nicht viel, wenn sich daraus nicht ergibt, warum die Beschwerden abgelehnt wurden. Soweit ich weiß, werden vom Gericht immer wieder auch Zahlen veröffentlicht.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele