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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Peter D. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Peter D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Ströbele,

zunächst einmal meinen Dank an Sie: es gibt ja nur wenige Politiker die einigermassen verläßlich sind - so wie Sie. In dem Fall mal mit den Überflügen der Tornados bei G 8 Campingplatz. Vielleicht hatte die örtliche Polizei ja gar keine Hubschrauber ( die Polizeien der Länder sind ja nicht unbedingt üppig ausgestattet) und daher kam es zur technischen Unterstützung - ich finde das nicht weiter schlimm - zumal ja diese Überflüge vor dem Gipfel stattfanden und nun - also Tage danach - ein Thema werden. Noch eines zum Polizeieinsatzt und den Kommentaren von vielen, vielen der genaue Ahnung Habenden - aber meist weit weg sitzenden Menschen: wenn ich zu einem Fußbalspiel gehe, wenn ich auf einem Volksfest bin - also immer da wo viele Leute sind, gibt es überall Randalefans - und ich habe noch nie gehört, das ein Festveranstalter eines Schützenfestes dafür zu sorgen hat, das diese Typen nicht auftauchen so wie nun zb Attac dies hätte machen sollen. Diese Leute sind doch meist polizeibekannt und da müssen diese doch festgestezt werden können - wieso das bei der WM ging und beim Gipfel nicht - auch so eine Frage. und eines ist auch klar: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um - also wenn ich Demo-Teilnehmer bin muß ich bei einem Polizeieinsatz mit "Kontakt" rechnen - und daher halte ich aus die ganzen Berichte etc. für überzogen. Dazu habe ich von Ihnen nichts gehört.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Diers.

Zunächst bitte ich um Nachsicht, daß ich erst heute dazu komme zu antworten. Aber mir fehlte die Zeit dafür.
Ihre Auffassung zu den Tornadoflügen teile ich nicht. Der Anflug auf die Camps Reddelich und Wichmannsdorf fanden am 5. Juni statt, also unmittelbar vor Ankunft der G-8-Gipfel-Teilnehmer. Beim Anflug auf das Camp Reddelich wurde entgegen der Auskunft des Bundesverteidigungsministeriums die vorgeschriebene Mindestflughöhe nicht eingehalten. Der Anflug war geeignet, die Protestierenden, die in diesem Camp übernachteten, aufzuscheuchen und zu erschrecken. Der angeblich Auftrag, nur Bodenveränderungen zu fotographieren, wurde offensichtlich nicht eingehalten. Die Fotos zeigen vor allem Menschenansammlungen im Camp aus unmittelbarer Nähe.
Hubschrauber der Polizei standen auch zu dieser Zeit durchaus zur Verfügung. Vor allem war der Einsatz der Bundeswehr, der Tornado-Flugzeuge und der Spähpanzerfahrzeugen, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren und somit verfassungswidrig. Aus gutem Grund untersagt das Grundgesetz, daß die Bundeswehr ganz einfach Polizeiaufgaben übernimmt. Dafür ist sie auch nicht ausgebildet und nicht vorbereitet.
Wohl deshalb hat das Bundesministerium für Verteidigung meine parlamentarische Anfrage und mündliche Nachfragen vor dem G-8-Gipfel nach dem Umfang des Einsatzes der Bundeswehr und deren Aufgaben unrichtig beantwortet und nichts von Panzerspähfahrzeugen und Kampfflugzeugen erwähnt. Deshalb prüft die grüne Bundestagsfraktion, die Möglichkeiten der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.
Recht gebe ich Ihnen, wenn Sie feststellen, daß der Veranstalter von öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen mit großen Teilnehmerzahlen nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn einzelne Teilnehmer oder Gruppen außer Rand und Band geraten. Allerdings halte ich es keineswegs für richtig, daß man als Teilnehmer einer Demonstration stets mit Kontakt mir der Polizei rechnen muß.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele