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Hans-Christian Ströbele
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Frage von Marianne Dr. B. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Marianne Dr. B. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Hans-Christian Ströbele!
"Ich möchte gerne wissen:
Wer bekommt ab welcher Hierarchie-Position von den Bundespolitikern einen Coach aus Steuermitteln finanziert:
Minister, Staatssekretäre, MdBs?"

ist zunächst beantwortet, aber:
wo hoch ist denn der Jahresetat für die Mitarbeiter? Sind die fest oder auf Honorarbasis? Müssen die mdbs das im Einelnen nachweisen?
In Rundfunksendern z.B. werden ab Hauptabteilungsleiterebene die Angestellten auf Gebührenebene mit coaches ausgestattet, die naturgemäss teuer sind. Wenn also Minister z.B. beraten werden von Profis, wie sie sich verkaufen sollen - wer bezahlt dieses Coaching? So long Marianne Bäumler

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Bäumler.

Der Betrag, der Bundestagsabgeordneten für Mitarbeiter zur Verfügung steht, liegt, soweit ich in Erinnerung habe, derzeit etwa bei 12200, -Euro pro Jahr. Das Geld erhalten die Angeordneten nicht, sondern sie können bis zu dieser Höhe Gehälter für Mitarbeiter vereinbaren. Allerdings richten sich die einzelnen Gehälter nach den Vorgaben der Tarifverträge für Angestellten. Die Vertragsabwicklung und die Zahlungen der Gehälter werden vom Bundestag organisiert und vorgenommen. Die Mitarbeiter erhalten normale Arbeitsverträge allerdings immer befristet auf die Zeit der Legislaturperioden, also auf höchstens vier Jahre. Die Mitarbeiter können in den Bundestagsbüros oder auch in den Wahlkreisbüros der Abgeordneten arbeiten. Von einer Anstellung von coaches ist mir nichts bekannt. Allerdings unterhält die Bundestagsfraktion auch eine größere Pressestelle.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele

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Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Bäumler.

Leider ist mir bei der gestrigen Antwort auf Ihre Frage vom 6.6.2007 ein gravierender Fehler passiert. Ich habe den Betrag, der den Abgeordneten für die Bezahlung von Mitarbeiter für ihre Bundestagsarbeit zusteht, falsch angegeben. Es sind nicht 12200,- Euro im Jahr, sondern seit dem 1. Oktober vergangenen Jahres 13 660,- Euro im Monat, die jeder und jede Bundestagsabgeordnete für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Beim Nachdenken und Nachrechnen zu Hause ist mir aufgefallen, daß die von mir genannte Summe unmöglich richtig sein kann. Also habe ich beim zuständigen Sachbearbeiter nachgefragt. Deshalb schnell diese Berichtigung. Ich bitte, mir diesen doch nicht nur kleinen Fehler nachzusehen.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele