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Hans-Christian Ströbele
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Carsten A. •

Frage an Hans-Christian Ströbele von Carsten A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Ströbele,

ich wäre interessiert an Ihrer Meinung zu den Razzien bei G8 - Gegnern.

Im "Heute Journal" des ZDF sagte Andreas Christeleit (stellvertretender Pressesprecher des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof) am 9. Mai folgendes:

"Die heutigen Untersuchungen sollten Aufschluss bringen über die Strukturen und die personelle Zusammensetzung von diesen Gruppierungen, und dienten nicht in erster Linie zur Verhinderung von konkreten Anschlägen. Dafür gab´s keine Anhaltspunkte."

Wie ist das in Vereinbarung zu bringen mit dem GG § 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) ?

Unter diesem Licht sieht die Razzia eher aus, wie eine Einschüchterung, oder noch viel schlimmer wie eine "Chaotisierung" der G8-Gegner um möglichst viele friedliche Demonstranten schon im Vorfeld abzuschrecken.

Mich würde da grade Ihre Meinung als Anwalt interessieren.
Anschauen kann man sich das Video hier: www.video.google.de/videoplay?docid=-1808074637702017317

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Achilles

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Achilles.

Sie haben recht.

Auch ich sehe erhebliche Anhaltspunkte dafür, daß die bundesweite Großaktion mit Durchsuchungen vor allem in Hamburg und Bremen unter Leitung der Bundesanwaltschaft nach Zeitpunkt, Art der Durchführung und der Begründungsargumentation mehr von Abschreckungsmotiven vor dem G-8-Gipfel bestimmt gewesen zu sein schien, als von dem auch genannten Strafverfolgungsinteresse.

Die Aktion halte ich für unverhältnismäßig und angesichts des großen demonstrativen Aufwandes mit Artikel 13 GG nicht für vereinbar, obwohl sie von einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes angeordnet wurde. Die in den richterlichen Beschlüssen angegebenen Gründe sehe ich nicht als ausreichend an.

Zum Zweck der Einschüchterung und zur Verunsicherung von Demonstrationsteilnehmern darf das Grundrecht auf Schutz der Wohnung nicht verletzt werden. Dies ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren. Auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf durch einen solchen Einschüchterungsversuch nicht eingeschränkt werden.

Mit freundlichem Gruß
Ströbele