Frage an Hans-Christian Ströbele von Peter K. bezüglich Recht
Hallo Herr Ströbele,
In der öffentlichen Diskussion über die Angelegenheit Kurnaz vermisse ich die Reflexion der Akzeptabilität des Verhaltens der Regierung in Hinblick auf die Prinzipien der Gewaltenteilung. Ob Herr Kurnaz jetzt berechtigt oder nicht für gefährlich gehalten wurde: wie kommt denn eigentlich ein Beamter dazu, daraus rechtliche Schritte abzuleiten? Wäre das nicht etwas, was ein Gericht und nur ein Gericht im Rahmen eines rechtsstaatlichen Prozesses entscheiden dürfte?
Peter Krall
Sehr geehrter Herr Krall.
Leider ist es nicht so, daß ein Richter oder ein Gericht eine Gefährdungsprognose beurteilen muß, bevor daraus ausländerrechtliche Konsequenzen gezogen werden dürfen. Nur wenn es um Strafverfahren oder strafrechtliche Ermittlungsverfahren geht, ist in der Regel ein Richtervorbehalt gesetzlich vorgesehen. Das bedeutet, die Ausländerbehörde entscheidet in Deutschland darüber, ob die Voraussetzungen für ein Erlöschen eines Aufenthaltsrechtes gegeben sind oder für eine Ausweisung oder für eine Visumsverweigerung. Der Betroffene kann dann selbst oder durch einen von ihm beauftragen Rechtsanwalt nachträglich eine gerichtliche Überprüfung herbeiführen, aber zunächst entscheidend die Exekutive allein verantwortlich. So war es auch im Fall Kurnaz.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele